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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

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Kinder spielen auf einem Spielplatz

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Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger wieder finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen.

Förderaufruf 2024

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Über die Förderrichtlinie

Die zunehmenden Auswirkungen der Klimaerhitzung sind in Deutschland längst spürbar. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten kommen häufiger vor, dauern länger an und nehmen an Intensität zu. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.

Vulnerable Personengruppen wie diese sind den Gefahren und Risiken der Klimaerhitzung besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, durch die Förderung vorbildhafter Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Die Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
  • Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten.
  • Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Förderaufrufs 2024 ausschließlich Anträge in den Förderschwerpunkten 1 und 2 gestellt werden können. 

Die Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf naturbasierte Maßnahmen. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best-Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.

Aktuelle Förderrichtlinie AnpaSo

Online-Veranstaltung

Am 19. November von 10:30 - 12:00 Uhr ist eine Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung geplant. 

Zur Anmeldung

 

Kontakt

Förderrichtlinie AnpaSo +49 30 726 18 0605 E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

Montag 13-16 Uhr

Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 Uhr

Donnerstag 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag 9-12 Uhr

Für Fragen zur Antragstellung

Kontakt

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) +49 30 39001 201 E-Mail schreiben Zur Webseite des ZKA

Sprechzeiten:
Mo - Fr: 10 - 15 Uhr

Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, zum Thema Klimaanpassung und zu weiteren Fördermöglichkeiten

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