Über das Förderprogramm
Mit Hilfe des Förderprogramms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen trägt das BMUV dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und sich auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.
Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen. Gleichzeitig leisten die Einrichtungen – nicht nur im Rahmen der COVID-19-Pandemie – einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, und tragen somit auch langfristig zum Gemeinwohl bei.
In den Jahren 2020 bis 2023 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit dem Förderprogramm soziale Einrichtungen und deren kommunale und sonstige Träger, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Insgesamt werden 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Dies dient auch dazu, die Bedingungen für die Arbeit und Betreuung in sozialen Einrichtungen zu verbessern und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie Pflegebedürftige oder chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen, zu schützen.
Das BMUV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird. Die Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung sollen aber gebündelt werden und insofern auch das Förderprogramm zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen neu ausgerichtet werden. Ziel ist, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse möglichst systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeit anzugehen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kann es zu geänderten Förderkonditionen kommen.