Haushaltssperre des Bundes
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Haushaltssperre erlassen.
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH darf deshalb aktuell keine neuen finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre eingehen. Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine offenen Förderanträge bewilligen und keine Neuverträge schließen können. Laufende, bewilligte Projekte sind von der Haushaltssperre nicht betroffen. Wir werden Sie über unsere Website informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Über die Förderrichtlinie
Die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise sind in Deutschland längst spürbar. Negative Auswirkungen wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten kommen häufiger vor, dauern länger an und nehmen an Intensität zu. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.
Vulnerable Personengruppen wie diese sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Hierfür wurde Ende 2020 ein zunächst bis Ende 2023 befristetes Förderprogramm aufgesetzt. In der Folge wurde die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Sie bildet die Grundlage für die Verstetigung der Förderung, welche mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung im März 2022 verkündet wurde. Gleichzeitig ist sie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Gefördert werden:
- Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
- Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
- Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).
Insgesamt wird dabei ein Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.
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