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Förderaufruf 2023

geschlossen
Kinder spielen auf einem Spielplatz

Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) war vom 15. Mai bis zum 15. August 2023 geöffnet. In Kürze informieren wir hier und per E-Mail über das weitere Verfahren und die zeitliche Perspektive. Unten auf dieser Seite finden Sie Vorlagen für die Berichterstattung und weitere hilfreiche Dokumente.

Wer ist antragsberechtigt?

Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.

Ausnahmeregelung: Die Förderung im Förderschwerpunkt 3 richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). Öffentlich-rechtlich organisierte Trägerschaften sind in diesem Förderschwerpunkt nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Abschnitt 3 der Förderrichtlinie sowie in den Merkblättern zu den jeweiligen Förderschwerpunkten.

Förderschwerpunkt 1: Konzepterstellung

Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Fördergegenstand:

  • Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken

Zielvorgaben:

  • Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse,
  • Entwicklung eines Klimaanpassungsplanes inklusive prioritärer und wirksamer Klimaanpassungsmaßnahmen,
  • Durchführung einer Nachhaltigkeitsprüfung, welche insbesondere die Eignung naturbasierter Lösungen berücksichtigt,
  • Ausarbeitung und Umsetzung der identifizierten und priorisierten Maßnahmen inklusive eines Kostenplanes,
  • Sichtbarmachung des Konzeptes über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Weitere Informationen zu Förderschwerpunkt 1
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 70.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.

Die vorausgesetzten Inhalte für die Erstellung der Klimakonzepte entnehmen Sie der Förderrichtlinie unter Abschnitt 2.1. Weitere Hinweise zum Förderschwerpunkt und der Antragstellung finden Sie im Merkblatt und der Vorhabenbeschreibung zu Förderschwerpunkt 1.
Ziel ist eine anschließende Umsetzung der prioritären Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben, unter Förderschwerpunkt 2.1.

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen

Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten

Förderschwerpunkt 2.1

Fördergegenstand:

  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzeptes, das den Anforderungen im Förderschwerpunkt 1 entspricht
  • Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.

Zielvorgaben:

  • Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen
  • Möglichkeit zur Kombination von naturbasierten Lösungen und grauen Maßnahmen (ergänzend zur Erzielung erforderlicher Wirksamkeit; siehe Ergebnis der Nachhaltigkeitsprüfung des Konzeptes)
  • Adressierung möglichst mehrerer Klimarisiken, sofern Maßnahmenpakete beantragt werden,
  • Sichtbarmachung der Maßnahmen über vorhandene Strukturen und Netzwerke.


Förderschwerpunkt 2.2

Fördergegenstand:

  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Konzeptes oder einer Einstiegsberatung, die im ersten Förderfenster der Richtlinie erstellt wurden (Anschlussförderung).
  • Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.

Zielvorgaben:

  • Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen
  • Möglichkeit zur Kombination von naturbasierten Lösungen und grauen Maßnahmen (ergänzend zur Erzielung erforderlicher Wirksamkeit)
  • Adressierung möglichst mehrerer Klimarisiken, sofern Maßnahmenpakete beantragt werden
  • Sichtbarmachung der Maßnahmen über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Anträge zu diesem Förderschwerpunkt konkurrieren im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens nicht mit den Anträgen zum Förderschwerpunkt 2.1.

Weitere Informationen zu Förderschwerpunkt 2
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 beträgt 500.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

Unter Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie erhalten Sie mehr Informationen zur Umsetzung. Weitere Hinweise zum Förderschwerpunkt und der Antragstellung entnehmen Sie dem  Merkblatt und der Vorhabenbeschreibung zu Förderschwerpunkt 2.

Förderschwerpunkt 3: Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft

Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Fördergegenstand:

  • Förderung einer befristeten Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen.

Zielvorgaben:

  • Steuerung, Moderation und Koordination von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene
  • Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Netzwerkarbeit und konkrete Unterstützung für untergeordnete Organisationen und Einrichtungen
  • Sichtbarmachung der Aktivitäten über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). Die Trägerschaft sollte auf übergeordneter Ebene agieren, d. h. Einfluss auf die Prozesse der ihr untergeordneten Strukturen (Einrichtungen, freie Trägerschaften) haben. Zielgruppe im Förderschwerpunkt 3 sind insbesondere Trägerschaften mit überregionalem Einzugsgebiet, wie z. B. Wohlfahrtsverbände auf Landes- oder Bundesebene. Im aktuellen Förderaufruf werden freie Trägerschaften auf oberster nationaler Ebene (Bundesebene) priorisiert behandelt. Öffentlich-rechtlich organisierte Trägerschaften sind in diesem Förderschwerpunkt nicht antragsberechtigt.

Weitere Informationen zu Förderschwerpunkt 3
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 3 beträgt 175.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum im Förderschwerpunkt 3 beträgt maximal 24 Monate.

Das Arbeitsgebiet für „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ ist in der Förderrichtlinie unter Abschnitt 2.3 aufgeführt. Weitere Hinweise zum Förderschwerpunkt und der Antragstellung entnehmen Sie dem Merkblatt und der Vorhabenbeschreibung zu Förderschwerpunkt 3.

Wie hoch sind die Förderquoten?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Finanzierung wird im Wege der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Antragstellenden verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in angemessener Höhe einzubringen.

Es gelten folgende maximale Förderquoten:

  • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Förderrichtlinie sowie in den Merkblättern zu den jeweiligen Förderschwerpunkten.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Förderfenster ist im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2023 geöffnet. Förderanträge können nur innerhalb des Förderfensters gestellt werden.

Für die Einhaltung der fristgerechten Antragstellung sind der Eingang des elektronischen Antrags mit allen relevanten Anlagen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online und die postalische Zusendung der elektronisch generierten Formulare (AZA-Antrag) notwendig. 

Der rechtsverbindlich unterschriebene AZA-Antrag muss innerhalb von zwei Wochen bei der beauftragten Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71
10963 Berlin

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig – das heißt inklusive aller Pflichtunterlagen – und fristgerecht eingehen. Verpflichtende Unterlagen sind:

  • eine rechtsverbindlich unterschriebene Version des AZA-Antrags
  • eine vollständig ausgefüllte Vorhabenbeschreibung für den jeweiligen Förderschwerpunkt (für Förderschwerpunkt 1, Förderschwerpunkt 2 und Förderschwerpunkt 3)
  • eine Ausgabenberechnung für alle relevanten Einzelpositionen
  • für Förderschwerpunkt 2: ein Klimaanpassungskonzept oder eine Dokumentation einer bereits geförderten Einstiegs- und Orientierungsberatung.

Alle Anlagen zum Antrag (Ausgabenberechnung, Fotos etc. außer der Vorhabenbeschreibung) müssen im PDF-Format in easy-Online und die Vorhabenbeschreibung im Excel- und im PDF-Format über das Portal Jira hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen in den jeweiligen Merkblättern zu den einzelnen Förderschwerpunkten der Förderrichtlinie.

Übersteigt die Anzahl der förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel pro Förderschwerpunkt, wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahlkriterien ergeben sich aus den Zielvorgaben zu den jeweiligen Förderschwerpunkten und können ebenfalls der Förderrichtlinie unter Abschnitt 7.3 entnommen werden.

Video-Tutorial zur Antragstellung

In einem Video erfahren Interessent*innen, wie die Antragstellung für die AnpaSo-Förderung im Portal easy-Online funktioniert.

Titelfolie des Videotutorials von AnpaSo

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Vorlagen für die Berichterstattung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ vom 21. April 2023

Förderschwerpunkt 1:

Vorlage Zwischenbericht AnpaSo (FSP 1)

Vorlage Schlussbericht AnpaSo (FSP 1)

Hinweisblatt AnpaSo (FSP 1)

Förderschwerpunkt 2:

Vorlage Zwischenbericht AnpaSo (FSP 2)

Vorlage Schlussbericht AnpaSo (FSP 2)

Hinweisblatt AnpaSo (FSP 2)

Förderschwerpunkt 3:

Vorlage Zwischenbericht AnpaSo (FSP 3)

Vorlage Schlussbericht AnpaSo (FSP 3)

Hinweisblatt AnpaSo (FSP 3)

Kontakt

Förderrichtlinie AnpaSo E-Mail schreiben

Für Fragen zu laufenden Anträgen oder bewilligten Vorhaben