Haushaltssperre des Bundes
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Haushaltssperre erlassen.
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH darf deshalb aktuell keine neuen finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre eingehen. Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine offenen Förderanträge bewilligen und keine Neuverträge schließen können. Laufende, bewilligte Projekte sind von der Haushaltssperre nicht betroffen. Wir werden Sie über unsere Website informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Ihre Förderanträge und Projektskizzen können Sie dennoch weiterhin bei der ZUG einreichen.
Aktueller Förderaufruf
Das Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen ist vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Unter dem ANK-DAS-Förderaufruf wird insbesondere die Erstellung von Konzepten gefördert. Erstmals geht auch die Förderung von innovativen Modellprojekten an den Start. Der aktuelle Förderaufruf der DAS setzt im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Dadurch sollen die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität besonders hervorgehoben werden.
Eine Online-Informationsveranstaltung zum ANK-DAS-Förderaufruf fand am 9. November 2023 statt. Online-Workshops gab es am 20. November zur Antragstellung im Förderschwerpunkt A und am 5. Dezember zur Skizzeneinreichung im Förderschwerpunkt B.
Nutzen Sie gerne auch die Registrierungsmöglichkeit, um Informationen zu erhalten.
Informationen zum ANK-DAS-Antragsfenster finden Sie auf der ANK-DAS-Förderaufruf-Seite.
Über die Förderrichtlinie
Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Die Förderung des BMUV schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.
Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Das BMUV beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Weitere Informationen zum ANK finden Sie auf folgenden Seiten:
BMUV
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK)
ANK-Förderaufruf Ländliche Kommunen