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Zukunftswettbewerb nachhaltige Mobilität – Förderphase 1

geschlossen
Illustration mit Motiven zur Mobilität wie Fahrrad und Gehweg

Über den Wettbewerb

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgte über die Einreichung von Projektskizzen für die Erarbeitung eines Zielbildes 2035. Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Bewerbungsschluss war der 15. November 2020.

Nach der Auswahlentscheidung durch eine Fachjury (erste Wettbewerbsstufe) gliedert sich der Wettbewerb in zwei aufeinander aufbauende Förderphasen (zweite Wettbewerbsstufe). Die Preisträger*innen der ersten Wettbewerbsstufe werden aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für Förderphase I über das elektronische Formularsystem easy-Online einzureichen.

Die von einer unabhängigen Fachjury in der ersten Wettbewerbsstufe ausgewählten Gewinner*innen werden schriftlich aufgefordert, einen Antrag für die Förderung zur Entwicklung eines Zielbildes für nachhaltige Mobilität im Jahr 2035 zu stellen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über das Portal easy-Online des Bundes. Der Förderantrag muss alle notwendigen Informationen beinhalten, die aufzeigen, wie und mit welchen Ressourcen die Projektidee erfolgreich umgesetzt werden soll. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen waren zu beachten und von den Antragstellenden umzusetzen. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Die Anträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Für den Antragsprozess steht die ZUG beratend und unterstützend zur Seite.

Wer kann teilnehmen?

Am Wettbewerb teilnehmen können Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise), staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Organisationen (Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften und Genossenschaften) sowie gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen. Falls es sich bei den Teilnehmenden nicht um eine Gebietskörperschaft handelt, ist die verbindliche Zusage der betroffenen Gebietskörperschaften zur Mitwirkung und Umsetzung des Projekts notwendig.