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ANK-DAS Förderaufruf 2023

Förderunterlagen einreichen bis 31.01.24
Hochwasser in einem Fluss mit Wasserstandsmesser

Das aktuelle Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen ist seit 1. November 2023 geöffnet. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel. Förderanträge für den Förderschwerpunkt A (FSP A) und Projektskizzen für den Förderschwerpunkt B (FSP B) können bis einschließlich 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Der ANK-DAS-Förderaufruf setzt einen Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen. Die Förderung zielt darauf ab, Vorhaben mit einer entsprechenden inhaltlichen Schwerpunktsetzung umzusetzen.

Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist zeitlich begrenzt. Eine solide Zeitplanung sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Phase nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit ist Voraussetzung für eine Förderung. Das BMUV beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.

Hinweis: Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Naturbasierte Lösungen sind Lösungen, die von der Natur inspiriert und unterstützt werden. Sie können in vielen Fällen kosteneffizient sein, ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Widerstandsfähigkeit von Mensch und Umwelt im Hinblick auf Klimawandelfolgen beitragen. So haben sie häufig neben ihren positiven Effekten für die Klimaanpassung diverse Synergieeffekte, wie zum Beispiel Beiträge zum Natürlichen Klimaschutz, zur biologischen Vielfalt, zur menschlichen Gesundheit, zur Luftqualität oder zur Wasserverfügbarkeit und leisten so einen besonderen Beitrag zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement (Förderantrag)

Was wird gefördert?

Der FSP A richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Neben der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.1) besteht weiterhin die Möglichkeit, die Förderung eines Umsetzungsvorhabens auf Basis eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.2) sowie eine aus einem bestehenden Konzept ausgewählte investive Maßnahme (FSP A.3) zu beantragen.

Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen und umsetzen.

  • FSP A.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.2 Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.3 Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert)

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

 

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Verfahren im Förderschwerpunkt A ist einstufig. Anträge können im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.01.2024 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge des Eingangs in Abhängigkeit zu den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses.

Weitere wichtige Informationen zu Förderschwerpunkt A finden Sie im Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen.

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz (Projektskizze)

Was wird gefördert?

Im Sinne eines Wettbewerbs werden nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die fünf herausragendsten Projektskizzen aus der Gesamtheit der Skizzen im Förderschwerpunkt B ausgewählt, welche die Synergien zwischen Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz und den Einsatz von naturbasierten Lösungen in den Fokus nehmen und im besonderen Maße die Kriterien der Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und Innovation erfüllen. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie die Synergien aus Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz auf neuartige Weise, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele, gestaltet werden können.

  • FSP B I Erstellung eines Konzepts
  • FSP B II Umsetzung eines Konzepts


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Eigenbetriebe
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung
  • private Unternehmen sind förderfähig, sofern sie im Rahmen des geförderten Projekts mit einem oder mehreren Praxispartnern wie Kommunen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen der Länder zusammenarbeiten
  • Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen
  • Verbände, Vereine und Stiftungen. 


Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektideen können zwischen dem 01.11.2023 und dem 31.01.2024 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Die Einreichenden der ausgewählten Projektskizzen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.

Weitere wichtige Informationen zu Förderschwerpunkt B finden Sie im Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen.

Wichtige Dokumente für FSP A und FSP B

Förderinformationen und Unterlagen zur Antragstellung 

 

Kontakt

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels +49 30 72618 0777 E-Mail schreiben

Für die Beratung zum ANK-DAS-Förderaufruf, zur DAS-Förderrichtlinie und zur Antragstellung steht Ihnen unsere Hotline zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Mo + Mi: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Di: 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Do: 13.00-16.00 Uhr
Fr: 9.00-12.00 Uhr

Kontakt

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) Zur Webseite des ZKA

Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, zum Thema Klimaanpassung mit Praxisbeispielen und fachlicher Beratung zur Umsetzung von Klimaanpassung in Kommunen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten