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Dritter Förderaufruf

Jetzt bis zum 17.05.2024 bewerben!
Illustration mit Leuchttürmen, Windrad und Menschen

Bis zum 17.05.2024 sucht das Bundesumweltministerium im Rahmen eines Skizzenverfahrens Projekte mit Leuchtturmcharakter, die KI-Anwendungen für den Natürlichen Klimaschutz vorantreiben. Das umfasst Projekte, die eine Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen durch den Schutz von Ökosystemen verfolgen, Biodiversität erfassen, schützen bzw. fördern und Beiträge zur Klimawandelanpassung leisten.

Projektskizze einreichen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, deren zentrales Ziel es ist, mithilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen bzw. zu fördern und/oder Beiträge zur Klimawandelanpassung zu leisten.

Dabei soll eines oder mehrere der Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz adressiert werden: Schutz intakter Moore und Wiedervernässung; Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen; Meere und Küsten; Wildnis und Schutzgebiete; Waldökosysteme; Böden als Kohlenstoffspeicher; Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Weitere Hinweise zu den Handlungsfeldern finden Sie in der Förderrichtlinie (s. Abschnitt 2 „Gegenstand der Förderung“). Mögliche Anwendungsbeispiele sind unter Service genannt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften) sowie Unternehmen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der Zuwendungsempfangenden dient (Hochschule, Forschungseinrichtung etc.) in Deutschland verlangt.

Die KI-Leuchtturmförderung zielt vor allem auf konkrete KI-Anwendungen ab und fokussiert damit den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis. Aus diesem Grund werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/Organisationen oder Kommunen ebenso ausdrücklich begrüßt wie die Beteiligung von Startups, Social Entrepreneurs sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich. Verbundvorhaben sollten einen Umfang von vier Verbundpartner*innen in der Regel nicht überschreiten, um eine enge, effektiv aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit zu gewährleisten; Abweichungen sind in der Projektskizze bzw. dem Antrag zu begründen. Neben den Verbundpartner*innen können sich Unternehmen, Verbände, Vereine, Kommunen oder andere Organisationen, die keine Fördermittel beantragen, als sogenannte assoziierte Partner*innen einbringen. Assoziierte Partner*innen können bei der Bewertung der Zusammensetzung des Verbunds positiv berücksichtigt werden.

Förderinformationen

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Kontakt

KI-Leuchttürme +49 30 72618 0618 E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Mo - Fr: 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr