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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Über das Förderprogramm

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Gefördert werden Vorhaben zur:

  1. Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
  2. Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).

Über das Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Im Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland.

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Das Modul 1 ist die Fortsetzung des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat. Projektträger für das Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Zur Webseite des KEI

Kontakt

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (Modul 1) Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
+49 355 47889-149 E-Mail schreiben zur Webseite des KEI

Sprechzeiten Beratungshotline:
Montag bis Donnerstag, 9-13 Uhr

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