Über die Förderrichtlinie
Mit der Förderrichtlinie 1.000 Moore fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Akteur*innen bei der Wiedervernässung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren.
Nasse Moore sind als natürliche Kohlenstoffspeicher entscheidende Partner für den Klimaschutz. Darüber hinaus tragen sie als wertvolle Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität, zum Natur- und zum Artenschutz bei. Der Moorbodenschutz steht deshalb im besonderen Fokus des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.
In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich Bund und Länder 2021 darauf geeinigt, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 zu reduzieren. Das Förderprogramm 1.000 Moore soll einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren leisten. Die geförderten Vorhaben sollen zudem zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt beitragen.
1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen.
Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.
Die 1.000-Moore-Förderrichtlinie adressiert sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Auch Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig.
Hinweis zur Einreichung von Anträgen:
Aktuell können keine Anträge für das Förderprogramm eingereicht werden. Ein weiteres Förderfenster wird zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet. Bitte melden Sie sich für unseren E-Mail-Verteiler (siehe unten) an, um über den Zeitpunkt und die Bedingungen des Förderfensters informiert zu bleiben.
Kontakt
Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) +49 30 72618 0798 E-Mail schreiben
Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:
Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr
Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr
Bleiben Sie auf dem Laufenden
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