Haushaltssperre des Bundes
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Haushaltssperre erlassen.
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH darf deshalb aktuell keine finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre eingehen. Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine Förderanträge bewilligen, keine Mittelverschiebungen vornehmen und keine Verträge schließen können. Wir werden Sie über unsere Website informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Ihre Förderanträge und Projektskizzen können Sie weiterhin bei der ZUG einreichen.
Über das Förderprogramm
Der Wildnisfonds ist Teil der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Sie hat das Ziel, mindestens zwei Prozent der Landesflächen wieder natürlichen Prozessen zu überlassen. Der Wildnisfonds unterstützt dieses Ziel und fördert bundesweit die Sicherung von Wildnisflächen.
Um das Zwei-Prozent-Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) zu erreichen, hat die Bundesregierung unter anderem den Wildnisfonds eingerichtet. Dafür stehen 20 Millionen Euro im aktuellen Bundeshaushalt bereit. Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds wird die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt. Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen.
Wildnisgebiete sollen mindestens 500 oder sogar 1.000 Hektar groß sein. Förderfähige Flächen müssen nicht schon per se diese Größe erreichen. Sie müssen aber so erweitert werden oder selbst ein schon bestehendes Gebiet erweitern können, dass perspektivisch ein großes, unzerschnittenes Wildnisgebiet entstehen kann. Der Wildnisfonds richtet sich an Besitzer*innen von geeigneten Wald-, Moor-, oder Auenflächen. Stiftungen und Naturschutzorganisationen können diese Flächen oder das Nutzungsrecht an diesen Flächen mit Mitteln des Wildnisfonds erwerben.
Gefördert werden können Vorhaben, die im Ankauf oder Eintausch einer Fläche oder dem Ausgleich für einen dauerhaften Nutzungsverzicht bestehen, nebst Nebenkosten und verbunden mit der Sicherung der Fläche für die Wildnisentwicklung
