Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle unterstützt Antragstellende, Interessierte und die LIFE-Kontaktstellen in den Bundesländern in folgenden Bereichen:
- Information und Beratung zum EU-LIFE-Programm
- Information und Beratung zum Antragsprozess
- Bereitstellung von Arbeitshilfen und Materialien
- EU-weite und nationale Förderung von Austausch und Vernetzung der Akteure.
Unser Team berät Sie zum EU-LIFE-Programm allgemein sowie zu den Teilprogrammen
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
Information und Beratung erfolgen kostenfrei, vertraulich und interessensneutral.
Die Beratungsstelle wurde im Januar 2019 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eingerichtet. Sie ist bei der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt und wird vom BMUV finanziert.
Kontakt
Mit der Programmperiode 2021-2027 wurde unser Angebot um die Beratung zum neu hinzugekommenen LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition (CET) durch die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs "Energiesystem: Integration – Europäische Energieforschung (ESI 2)" beim Projektträger Jülich komplettiert.
Bei Fragen zum Teilprogramm wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Priska Sonntag oder Martino Piani (siehe grüne Kästen).
Auf der Website der NKS Klima, Energie, Mobilität erhalten Sie Hinweise zu Synergien sowie sonstigen EU-Fördermöglichkeiten zum Themenfeld Energie im EU-Förderprogramm Horizont Europa.
Nutzung der Beratungsleistung / Haftungsausschluss
Die LIFE-Beratungsstelle ist bestrebt, Informationen, Hinweise und Empfehlungen so korrekt und umfassend wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dies ist das oberste Interesse zur Förderung des LIFE-Programms in Deutschland.
Der Antragserfolg liegt nicht in der Hand der Beratungsstelle. Auch bei intensiver und qualitativ hochwertiger Beratung kann die EU-Kommission Anträge ablehnen.
Die LIFE-Beratungsstelle übernimmt zudem keine Garantie für die Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der bereitgestellten Informationen und Materialien sowie der sonstigen Beratungsleistungen. Sie lehnt jegliche Haftung für gegebenenfalls enthaltene Irrtümer oder Auslassungen ab.
Sie übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für den Inhalt der bereitgestellten Informationen, die Nutzung durch Dritte oder direkte oder indirekte Schäden, die durch (In-)Aktivitäten entstehen, die auf Basis der bereitgestellten Informationen erfolgen.