Zum Hauptinhalt springen

Dekarbonisierung in der Industrie

Nahaufnahme einer Chemischen Industrieanlage

Haushaltssperre des Bundes

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft unter anderem das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“.

Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.

Über das Förderprogramm

Im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie” unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Projekte in energieintensiven Industrien, die prozessbedingte Treibhausgasmissionen weitgehend und dauerhaft reduzieren.

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) energieintensive Industriebranchen (z. B. Stahl, Chemie, Glas oder Zement) auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt das verbindliche Ziel vor: Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Mit ihren hohen energie- und prozessbedingten Emissionen ist das eine besonders große Herausforderung für die Branchen der energieintensiven Industrie. Um klimaneutral zu produzieren, ist vor allem eine vollständige Reduktion der prozessbedingten Treibhausgasemissionen und fossilen Brennstoffe notwendig. Das erfordert eine grundlegende Transformation der industriellen Herstellungsverfahren und den Einsatz innovativer klimaneutraler Zukunftstechnologien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die prozessbedingte Treibhausgasmissionen weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die geförderten Projekte sollen einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter haben sowie modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie bis zum Jahr 2030 um 2,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich zu reduzieren. Grundlage des Programms ist die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an energieintensive Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen verursachen und am Europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen. Im Fokus stehen insbesondere die Branchen der Grundstoffproduktion: Stahl, Chemie, Zement, Kalk, Nichteisenmetalle, Glas, Keramik, Papier und Zellstoff, Gießereien sowie weitere energieintensive Industriebranchen.

Welches Beratungsangebot gibt es?

Anlaufstelle für das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus (Brandenburg). Das KEI ist ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) im Auftrag des BMWK. Das Team berät Förderinteressenten im zweistufigen Antragsverfahren von der ersten Projektidee bis zum Projektabschluss.

Die Förderrichtlinie, weiterführende Informationen sowie ein Schnell-Check für die Eignung von Projektideen sind auf der Webseite des KEI zu finden.

Kontakt

Förderprogramm Dekarbonisierung Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
E-Mail schreiben zur Webseite des KEI

Meldungen