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Dekarbonisierung in der Industrie

Nahaufnahme einer Chemischen Industrieanlage

Vorläufige Haushaltsführung

Die Antrags- und Bewilligungspause endete grundsätzlich mit Beginn der vorläufigen Haushaltsführung und wurde mit Schreiben vom 19.01.2024 zentral aufgehoben. Bewilligungen in Förderprogrammen wie dem Programm „Dekarbonisierung der Industrie“, die auf Grundlage der politischen Einigung der Bundesregierung und mit Bestätigung durch das Parlament fortgeführt werden, sind grundsätzlich wieder möglich, da das Förderprogramm insgesamt eine Fortsetzungsmaßnahme ist und die benötigten Ausgabemittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen während der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehen.

Überarbeitung der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie 

Das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der geplanten Bundesförderung Industrie und Klimaschutz planmäßig im April 2024 abgelöst. Über die neue Förderrichtlinie und Antragstellung informieren wir Sie zeitnah.

Über das Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie" wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis Ende 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie unterstützt, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die entsprechende Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Was wurde gefördert?

Gefördert wurden Projekte, die prozessbedingte Treibhausgasmissionen weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die geförderten Projekte sollten einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter aufweisen sowie modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie bis zum Jahr 2030 um 2,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich zu reduzieren. Grundlage des Programms war die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie.

Wer wurde gefördert?

Das Förderprogramm richtete sich an energieintensive Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen verursachen und am Europäischen Emissionshandelssystem teilnahmen. Im Fokus standen insbesondere die Branchen der Grundstoffproduktion: Stahl, Chemie, Zement, Kalk, Nichteisenmetalle, Glas, Keramik, Papier und Zellstoff, Gießereien sowie weitere energieintensive Industriebranchen.

Die Förderrichtlinie und weiterführende Informationen sind auf der Webseite des KEI zu finden.

Kontakt

Förderprogramm Dekarbonisierung Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
E-Mail schreiben zur Webseite des KEI

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