Das Gesamtbudget eines LIFE-Projekts setzt sich aus einem EU-Zuschuss und einem Eigenanteil der Antragstellenden zusammen.
Der Eigenanteil der Antragstellenden kann von allen oder einigen Antragstellenden stammen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass unbeteiligte Dritte (keine Projektpartner) als Kofinanzierer auftreten. Die Projektpartner / Antragstellenden sind selbst dafür verantwortlich diese Kofinanzierer zu akquirieren.
Die Quellen der Eigenanteile der Projektpartner und ggf. einer Kofinanzierung Dritter sind für die EU-Kommission nicht relevant, so lange die Mittel nicht aus anderen EU-Quellen stammen.
Von der EU-Kommission ist (abgesehen vom EU-Zuschuss) nicht festgelegt, welche Anteile der Gesamtfinanzierung aus welcher Quelle stammen. Die Anteile der Beiträge müssen zwischen den Partnern nicht prozentual gleich verteilt oder anhand deren inhaltlichen Beiträgen bemessen sein.
Die EU steuert einen Zuschuss bei, dessen maximale Höhe in Euro und in Prozent in der jeweiligen Zuschussvereinbarung (Grant Agreement der EU) festgelegt wird. Die maximal möglichen Höchstsätze der EU-Zuschüsse in Prozent variieren je nach Projektkategorie:
- Standard Action Projects (SAPs) der Teilprogramme ENV/CEQL und CLIMA: 60%
- Standard Action Projects (SAPs) des Teilprogramms NAT: 60 %, in Sonderfällen 75 %
- Strategic Nature Projects (SNAPs): 60 %
- Strategic Integrated Projects (SIPs): 60 %
- Vorbereitende Projekte für SIPs und SNAPs (TA-PP): 60 %
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßahmen im Teilprogramm Energiewende: 95 %
Der maximale prozentuale EU-Zuschuss bezieht sich auf das gesamte förderfähige Projektbudget und nicht auf die einzelnen Aktivitäts- oder Budgetanteile der einzelnen Partner. Bei mehreren Partnern ist es möglich, dass der Projekt-Finanzbedarf eines Partners z. B. zu 90 Prozent aus dem EU-Zuschuss gedeckt wird, wenn der Budgetbedarf des Projekts insgesamt gedeckt ist (z. B. indem ein anderer Partner einen höheren Eigenanteil einbringt oder weil es zusätzliche Kofinanzierer gibt).
Der prozentuale EU-Zuschuss zu einem LIFE-Projekt bezieht sich immer nur auf die eligible costs, also auf die förderfähigen (=zuschusswürdigen) Kosten.
Sogenannte ‚In kind contribution‘, also Sacheinlagen, sind im LIFE-Programm nicht einsetzbar.
Für Strategische Projekte (SIPs und SNAPs) müssen während der Projektlaufzeit zusätzlich zum eigentlichen Projektbudget ergänzende komplementäre Mittel für komplementäre Maßnahmen über die eigentlichen Projektaufgaben hinaus mobilisiert werden. Für dies komplementären Mittel kommen auch andere EU-Finanzierungsinstrumente in Frage.