Während Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs) selbstverständlich auch Projektanträge in den vier LIFE-Teilprogrammen oder zu speziellen thematischen Ausschreibungen (z.B. für sogenannte ‚Projects for addressing ad hoc Legislative and Policy priorities‘ (PLP), s. unten) einreichen können, gibt es darüber hinaus noch eine weitere Fördermöglichkeit für NGOs: Betriebskostenzuschüsse (Operating Grants) können als Beitrag zu bestimmten operativen und administrativen Kosten von Organisationen ohne Erwerbscharakter gewährt werden, die Ziele von allgemeinem Unionsinteresse verfolgen, in erster Linie umwelt- oder klimapolitisch tätig sind und an der Ausarbeitung, Durchführung und Durchsetzung der Unionspolitik und des Unionsrechts mitwirken (s. Artikel 11(6) der LIFE-Verordnung 2021-2027).
Für die Operating Grants gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst muss ein Antrag für ein zwei- oder dreijähriges ‚Framework Partnership Agreement‘ (FPA / Rahmenvereinbarung) gestellt werden. Zusätzlich ist ein jährlicher Antrag für ein ‚Specific Grant Agreement‘ (SGA / spezifische Zuschussvereinbarung) notwendig. Diesen SGA-Antrag können nur Organisationen mit einer aktuellen Rahmenvereinbarung (FPA) stellen. Allerdings laufen die Antragsverfahren zum Teil parallel, so auch im Jahr 2024.
Am 18. April 2024 wurden Ausschreibungen für Rahmenvereinbarungen für die Tätigkeitsjahre 2025 und 2026 und für spezifische Zuschussvereinbarungen für das Tätigkeitsjahr 2025 veröffentlicht.
Neben den Ausschreibungsunterlagen steht auch ein ‚Model Grant Agreement‘ für diese ‚Operating Grants‘ online zur Verfügung.
Im Jahr 2025 wird es nur eine Ausschreibung für spezifische Zuschussvereinbarungen (SGA / für das Umsetzungsjahr 2026) für solche NGOs geben, die im Jahr 2024 erfolgreich eine Rahmenvereinbarung (FPA) für die Umsetzungsjahre 2025-2026 beantragt haben.
Der maximale EU-Zuschuss bei den LIFE-Betriebskostenzuschüssen für NGOs beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr liegt die Obergrenze für den EU-Zuschuss ferner bei 700.000 Euro.
Gefördert werden vor allem Personalkosten. Zusätzlich zu den Personalkosten kann eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent der Kosten für Personal im Projekt veranschlagt werden. Mit dieser Pauschale sollen die Kosten für Reisen, Ausrüstungsgegenstände und Abschreibungen, externe Verträge, Mieten und sonstige direkte Ausgaben abgedeckt werden.
NGOs erhalten nach Abschluss einer spezifische Zuschussvereinbarung (Specific Grant Agreement‘ SGA) einen Finanzvorschuss von 60 Prozent des geplanten EU-Zuschusses.
Nähere Informationen finden Sie auf der LIFE Website der zuständigen EU-Agentur CINEA sowie in Präsentationen der Agentur zu den LIFE-Ausschreibungen.