Call 2022
Das Bundesumweltministerium startete am 7. November 2022 den dritten Förderaufruf (Call) des Förderprogramms gegen Meeresmüll.
Das Ausschreibungsverfahren verläuft zweistufig: In der ersten Auswahlstufe können interessierte Organisationen zunächst Projektskizzen einreichen. In der zweiten Auswahlstufe werden die Einreichenden ausgewählter Skizzen aufgefordert, einen vollständigen Antrag einzureichen. Die Frist zur Skizzeneinreichung wurde verlängert: Projektskizzen können bis spätestens 5. Februar 2023 bei der ZUG als zuständiger Projektträgerin eingereicht werden..
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Abfall von vornherein vermeiden und möglichst zu Beginn der Wertschöpfungskette, z. B. beim Produktdesign, ansetzen. Hinzu kommt der kurzfristige Aufbau funktionierender Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme für Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen. Zentrale Aspekte der Förderung sind Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zur Politikberatung, zum Kapazitätsaufbau, Technologiekooperationen und Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse liegt der Fokus auf küstennahen Regionen und Inselstaaten.
Die Projektskizzen müssen einen integrierten Projektansatz verfolgen, der finanzielle Nachhaltigkeit und die Stärkung von Governance-Strukturen einschließt. Von allen Projekten wird ein inklusiver Ansatz erwartet, der soziale Nachhaltigkeit, Geschlechtergerechtigkeit und die Unterstützung vulnerabler Gruppen sicherstellt. Ebenfalls werden eine kolonial- und rassismuskritische Projektkonzeption nach zeitgemäßen Formen internationaler Zusammenarbeit sowie eine ausgeprägte Stakeholder-Partizipation erwartet.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag auf Förderung können Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen und Einrichtungen stellen, die einen Sitz in Deutschland haben.
Diese müssen Kooperationen mit Durchführungsorganisationen in ODA-Ländern bilden und eine gemeinsame Expertise nachweisen, zum Beispiel in den folgenden Bereichen: Projektumsetzung in einkommensschwachen Ländern, Produktentwicklung, Lieferkettenmanagement, Abfall-, Kreislaufwirtschaft und Circular Economy, gesellschaftliche Transformation und Verhaltenswandel, Wasser- und Ressourcenmanagement oder in anderweitigen projektrelevanten Feldern.
Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Darüber hinaus sind Regierungen nicht berechtigt, eine direkte Finanzierung zu erhalten, zum Beispiel für Baumaßnahmen. Bei der Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen am Projekt darf deren Gewinnverfolgungsabsicht im Projektzeitraum nicht im Vordergrund stehen.