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Zukunftswettbewerb nachhaltige Mobilität #mobilwandel2035

geschlossen
Illustration mit Motiven zur Mobilität wie Fahrrad und Gehweg

Zukunftswettbewerb nachhaltige Mobilität – Förderphase 2

Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Bewerbungsschluss war der 23.08.2022. 

Für die Förderphase II können sich nur die besonders ausgezeichneten Projekte der Förderphase I bewerben. Die ausgewählten Gewinner*innen werden aufgefordert, einen Antrag für die Förderung zur Weiterentwicklung und Umsetzung eines Zielbildes für nachhaltige Mobilität im Jahr 2035 zu stellen. Die Einreichung des Antrages erfolgt über das Portal easy-Online des Bundes. Der Förderantrag muss alle notwendigen Informationen beinhalten, die aufzeigen, wie und mit welchen Ressourcen die Projektidee erfolgreich umgesetzt werden soll. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sindzu beachten und von den Antragstellenden umzusetzen. Der Antrag musse die Erklärung enthalten, dass das beantragte Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Die Anträge sindin deutscher Sprache einzureichen. Für den Antragsprozess steht die ZUG beratend und unterstützend zur Seite.

Antragsverfahren Förderphase II (Umsetzung Zielbild)

In Förderphase II sind ausschließlich Projekte aus der Förderphase I zugelassen. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten ihre Bewerbung ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Umsetzungsskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.

Für eine Bewerbung sind folgende Unterlagen beim Projektträger einzureichen:

  • Umsetzungsskizze mit Darstellung der Ergebnisse aus Förderphase I (Zielbild 2035) und einer Erläuterung der geplanten Umsetzung in Förderphase II
  • ein Zeit- und Finanzierungsplan
  • eine verbindliche Zusage zur Mitwirkung und Umsetzung der betroffenen Gebietskörperschaft (gilt für alle Bewerber, die keine Gebietskörperschaft sind)

Die Umsetzungsskizze soll die wesentlichen Ergebnisse der Erarbeitung des Zielbildes 2035 beinhalten. Darüber hinaus sollen darin die Strategie und konkrete Schritte zur Umsetzung entworfen und wesentliche (mögliche) Maßnahmen dargestellt werden.

Projektpartner*innen können sich zwischen erster und zweiter Wettbewerbsstufe unterscheiden. Verbundprojekte, in denen Arbeitspakete durch mehrere eigenständige Partner*innen umgesetzt und finanziert werden, sind möglich. Die Arbeitspakete (Förderanträge) sind innerhalb eines Verbundprojekts aufeinander abzustimmen.

Die Umsetzungsskizzen werden einem Auswahlverfahren unterzogen und bewertet. Bis zu fünf Skizzen werden durch das BMU ausgewählt. Als zentrale Bewertungskriterien werden vornehmlich Innovation, Kreativität, Denken „Outside the box“ sowie Machbarkeit angesetzt.

Die ausgewählten Bewerber*innen werden schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit der beauftragten Projektträgerin ZUG, einen förmlichen Antrag für die Förderphase II zu stellen. Bei Verbundvorhaben muss jeder Verbundpartner einen eigenen Förderantrag stellen. Der Verbundkoordinator ist zu benennen.

Für Förderphase II gelten die Regelungen für den Antragsprozess analog zur Förderphase I.

Zusätzlich erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • eine Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben
  • Für Unternehmen: KMU-Erklärung gemäß Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)
  • Bestätigung der Eigenmittel bzw. über die vorgesehenen Drittmittel

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung bzw. aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Weitere Information finden Sie in der Förderrichtlinie Punkt 7.3.

Projekte

  • laufend

    Smarte Nachbarschaft (SMARNA)

    Bredstedt: Das Projekt SMARNA soll die ökologische Bilanz der Mobilität in ländlichen Räumen verbessern: Mit analogen und digitalen Mitteln wird dafür die Verfügbarkeit von gemeinschaftlichen und nachhaltigen Mobilitäts- und Versorgungsangeboten getestet und ausgebaut.

  • laufend

    mobil ans #werk

    Burgwedel: Der Bahnhof Burgwedel soll zum Dreh- und Angelpunkt nachhaltiger Mobilität in der Region werden und damit die Attraktivität des Mittelzentrums als Wohn- und Arbeitsort steigern. Ein Netz nachhaltiger Mobilitätsangebote soll die einzelnen Ortschaften verbinden. Schwerpunkt sind Angebote für die Arbeitskräfte am Ort.

  • laufend

    GreenPickUp

    Stuttgart: Im Verbundprojekt GreenPickUp entsteht eine neuartige Logistikplattform für optimierte, innerstädtische Paketauslieferungen. Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) werden ideale Orte für mobile Übergabepunkte berechnet, Fahrten gebündelt – und damit Emissionen reduziert.

  • laufend

    SNAcKS 2.0

    Schwerin: Lieferverkehr verursacht lokale Emissionen in erheblichem Maße. Das Projekt will zu deren Reduktion beitragen. Einzelne logistische Bausteine werden in einem Netzwerk aus Lokalpolitik, Gesellschaft und Logistikakteuren erprobt und umgesetzt.

  • laufend

    MOSACA II

    Kassel: Das Projekt MOSACA II möchte die Lebens- und Arbeitsqualität in Nordhessen verbessern. Dazu soll ein Netzwerk aus wohnortnahen Coworking-Spaces mit nachhaltigen Verkehrsangeboten kombiniert werden.