Zum Hauptinhalt springen

LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität zielt auf den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt ab sowie auf die Verbesserung der Umweltqualität. Geförderte Projekte sollen zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, giftfreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft beitragen.

LIFE-Projekte in diesem Teilprogramm sollen innovative Techniken, Methoden und Ansätze unter marktnahen Bedingungen in der Einsatzumgebung (also nicht im Labormaßstab) erproben, um die umweltpolitischen Ziele der EU umzusetzen und konkrete positive Umwelteffekte zu erzielen.

Das Teilprogramm umfasst eine große Spannbreite umweltrelevanter Themen, die im Folgenden nur ansatzweise skizziert werden können:

1. Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement
In diesem Schwerpunkt sollen innovative Lösungen zur Ressourcenrückgewinnung und zum Recycling entworfen und umgesetzt werden. Konzepte und Techniken zur Abfallvermeidung, zum Beispiel mithilfe einer längeren Produktlebenszeit, sind ebenso förderfähig.

2. Luft
Dieses Schwerpunktthema umfasst städtische, ländliche und industrielle Luftverschmutzungen. Projekte sollen beispielsweise auf die Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung von Feinstaub- und Stickstoffoxidemissionen hinwirken.

3. Wasser
Der große Schwerpunktkomplex Wasser umfasst unter anderem den Schutz der natürlichen Funktionen von Gewässern und des Grundwassers sowie die Sicherstellung der Trinkwasserqualität. Projekte, die das Meeres- und Küstenwassermanagement adressieren, können ebenso gefördert werden. Auch innovative, naturbasierte Lösungen zum Schutz vor Flutereignissen sind gefragt.

4. Boden
In diesem Schwerpunkt werden nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und der Bodenschutz gefördert. Zudem sollen innovative Maßnahmen entwickelt werden, um die Resilienz des Bodens vor Wetterextremereignissen zu erhöhen.

5. Lärm
Dieser Schwerpunktbereich zielt auf die Entwicklung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in städtischen, bevölkerungsreichen Gebieten ab.

6. Chemikalien
In diesem Schwerpunkt steht der Umgang mit gefährlichen Substanzen im Fokus, zum Beispiel Pestizide, Nanomaterialien und endokrine Disruptoren. Ziel ist es, unter anderem mit der Entwicklung neuer Werkstoffe oder grüner und digitaler Techniken negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden oder zu reduzieren.

7. Europäische Bauhaus-Initiative
Diese Initiative der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die Faktoren Design, Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit miteinander zu vereinen. Geförderte Vorhaben sollen innovative Lösungen für eine nachhaltige, grüne Architektur entwickeln. Vorgeschlagen werden können beispielsweise Projekte, die die negativen Umweltauswirkungen von Neubauten umfassend reduzieren oder die Aspekte der Biodiversität bei Bauvorhaben berücksichtigen.

8. Environmental Governance
Das Ziel dieses Schwerpunktthemas ist es, den Aufbau von Kapazitäten in der Verwaltung zu fördern, um einen ganzheitlichen Umweltschutz zu ermöglichen. Des Weiteren soll die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften gestärkt sowie der Zugang zu Gerichten bei Umweltschutzanliegen erleichtert werden. Auch Projekte, die die Gesellschaft für den Umweltschutz sensibilisieren und Verhaltensänderungen bewirken, können gefördert werden.

Konkretere und weiterführende Informationen zu den einzelnen Themengebieten finden Sie im Mehrjährigen Arbeitsprogramm 2021–2024, in der Liste der Priority Topics sowie in den Ausschreibungsunterlagen (Call for proposals).

Hinweise 
Grundsätzlich hat die Anwendung bereits verfügbarer Best practices vor allem im LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität nur in äußerst begrenztem Maße Chancen auf eine Förderung. Sobald in den Ausschreibungstexten zu einem Thema der Begriff ’innovative‘ verwendet wurde, sollten die geplanten Projekte auch innovative Lösungen darstellen.
LIFE-Projekte müssen konkrete bzw. messbare, qualitative und quantitative Veränderungen und Ergebnisse zur Folge haben. Dabei dürfen die positiven umweltrelevanten Effekte nicht nur auf die Projektlaufzeit begrenzt sein. LIFE-Projekte zielen darauf ab, einen langfristigen Effekt auf die Umwelt zu bewirken und eine nachhaltige Entwicklung zu katalysieren. Die in LIFE-Projekten entwickelten Techniken und politischen Lösungen sollen das Potential haben, großräumig angewendet und nachgeahmt werden zu können.
Auch der Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung des Verwaltungshandelns und Vorhaben zur wirkungsvolleren Einhaltung der Umweltregularien können im Fokus von LIFE-Projekten stehen, ebenso Projekte zur Sensibilisierung oder umfassenden Bewusstseinsbildung mit dem Ziel, Verhaltensänderungen zu bewirken. Hier sind die Förderchancen aufgrund einer sehr limitierten Mittelverfügbarkeit allerdings stark begrenzt.

Förderfähige Projektarten

Folgende Projektarten können im LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität gefördert werden:

Standard Action Projects (SAPs)

Die Standard Action Projects stellen die traditionelle Form der LIFE-Projekte dar und umfassen Demonstrations-, Best-Practice- und Pilotprojekte. Antragstellende können diese relativ frei gestalten. Die maximale Förderquote liegt bei 60 Prozent. Die Höchstdauer der Förderung beträgt zehn Jahre.

Strategic Integrated Projects (SIPs)

Strategic Integrated Projects sind großräumige Projekte, die der Umsetzung von Aktionsplänen- und Strategien auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene dienen. Durch die SIPs sollen die angestrebten Ziele und Prioritäten auch in andere Politikfelder Eingang finden. Komplementär zu den EU-LIFE-Mitteln müssen andere Finanzierungsinstrumente für die SIPs mobilisiert werden. Die maximale LIFE-Förderquote liegt bei 60 Prozent. Ein SIP kann maximal 14 Jahre lang gefördert werden.

Technical Assistance Preparation Projects (TA-PPs)

Die Technical Assistance Preparation Projects dienen der Vorbereitung eines Strategic Integrated Projects (SIP, s. oben). Am Ende eines TA-PP im Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sollte die Antragstellung für ein SIP stehen. Die maximale EU-Förderquote von TA-PPs liegt bei 60 Prozent und der maximale EU-Beitrag ist auf 70.000 Euro pro Projekt limitiert. Die Höchstdauer der Förderung beträgt zwei Jahre.

Technical Assistance for Replication (TA-R)

Mit LIFE-TA-R-Projekten möchte die EU dafür sorgen, dass Erfahrungen und Ergebnisse bisheriger EU-Förderungen besser nutzbar werden. Ziel ist die Vorbereitung zur Erleichterung oder Ermöglichung des Upscaling und der Replikation von Ergebnissen aus anderen Projekten, die durch das LIFE-Programm oder andere EU-Förderprogramme finanziert wurden. Es sind ‚Technical Assistance‘-Projekte, d. h. es geht im TA-R-Projekt nicht um die Umsetzung des Upscalings und der Vervielfältigung, sondern vor allem um deren Vorbereitung. Mit den Projekten soll also der Weg für Upscaling und Replikation von Ergebnissen früherer EU-Projekte geebnet werden, indem z. B. in den / mit Hilfe der TA-R-Projekte(n) administrative, gesetzgeberische, finanzielle oder auch fachliche Hürden überwunden werden. Die maximale EU-Förderquote von TA-Rs liegt bei 60 Prozent und der maximale EU-Beitrag ist auf eine Million Euro pro Projekt limitiert. Es werden pro Ausschreibungsjahr insgesamt sechs bis zwölf Projekte im Rahmen der LIFE-Teilprogrammen ‚Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität‘ sowie ‚Naturschutz und Biodiversität‘ gefördert.

Weitere Informationen

Informationen zu laufenden, bald anstehenden und vergangenen Ausschreibungen im LIFE-Programm finden Sie unter Ausschreibungen.

Unter Downloads stehen Ihnen erläuternde Präsentationen und Videoaufzeichnungen von Vorträgen zu den LIFE-Ausschreibungen seit 2021 in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Materialien beinhalten nicht nur allgemeine Einführungen in das Förderprogramm, die einzelnen Teilprogramme und die Ausschreibungen, sondern auch Tipps aus der Projektpraxis, Erfahrungsberichte und Hinweise zum Antragsprozess sowie zur Projektkonzeption aus Sicht der Beratungsstelle.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter Antragstellung.

Kontakt

LIFE-Programm (NAT, ENV, CLIMA) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 30 72618 0228 E-Mail schreiben