Zum Hauptinhalt springen

Stromspar-Check

Stecker von Stromkabeln in verschiedenen Farben

Über das Bundesprojekt

Steigende Energiekosten treffen Menschen mit geringerem Einkommen, niedriger Rente und Empfänger*innen von Sozialleistungen besonders. Der Stromspar-Check unterstützt seit 2008 diese Haushalte dabei, ihre Energie- und Wasserkosten zu senken. 

Die Beratungen werden von extra dafür ausgebildeten Langezeitarbeitslosen durchgeführt. Damit verbindet der Stromspar-Check Klimaschutz mit sozialer Unterstützung und Bildung und Beschäftigung. 

Wer wird gefördert?

Der bundesweite Stromspar-Check ist eine kostenlose Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen. Mit dem Programm sollen der Strom-, Wasser- und Heizenergie-Verbrauch von Privathaushalten gesenkt und damit deren Energiekosten reduziert werden. 

Was wird gefördert?

Das kostenlose Angebot umfasst unter anderem:

  • Auswertung des Energieverbrauchs
  • individuelle Energiespartipps
  • Soforthilfen wie wassersparende Duschköpfe, moderne energieeffiziente LEDs
    Zuschüsse für den Kauf neuer Kühlgeräte.


Wer sind die Stromsparhelfer*innen?

Im Rahmen des Stromspar-Check werden ehemalige langzeitarbeitslose Menschen zu Stromsparhelfer*innen ausgebildet. Sie unterstützen damit andere Personen mit kleinen Einkommen dabei, ihre Ausgaben zu senken und engagieren sich mit ihrer Tätigkeit aktiv dafür CO2 einzusparen.
 

Evaluationsbericht erschienen

Im Rahmen des laufenden Projekts „Stromspar-Check – einfach Wärme, Wasser und Strom sparen“ (Laufzeit 03/2023 – 12/2026) hat die Technopolis Deutschland GmbH den Stromspar-Check evaluiert. 

Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen als Basis, um gegenüber dem Bundesrechnungshof, dem Bundestag und dem Bundesrat nachvollziehbar zu berichten. Im Abschlussbericht gibt es außerdem Hinweise, wie der Stromspar- Check weiter verbessert werden kann – besonders im Hinblick auf eine Co-Finanzierung über den Klimasozialfonds.

Hintergrund

Der Stromspar-Check wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert. Die ZUG ist als Projektträgerin im Auftrag des Bundesumweltministeriums für die fachliche und administrative Betreuung und Umsetzung dieses Einzelauftrags zuständig.