Förderschwerpunkt A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
Antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
Der Förderschwerpunkt A adressiert die Ausrichtung auf ein nachhaltiges und ganzheitliches Anpassungsmanagement in Kommunen. Hiermit sollen kommunale Akteure und Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch Klimaanpassungsmanager*innen (Personalstelle) unterstützt werden, die in besonderem Maße Synergien zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen (Gesundheit, Biodiversität, Klimaschutz etc.). Zudem wird mit der neu eingeführten Möglichkeit, eine investive Maßnahme aus einem erarbeiteten Konzept umzusetzen, der konkrete Mehrwert einer nachhaltigen Klimaanpassung vor Ort sichtbar gemacht und ein Beitrag zur wirksamen Umsetzung des Konzepts geleistet. Kommunen mit wenig Erfahrung in diesem Bereich können hiermit auf ein niederschwelliges Förderangebot für ein Anpassungsmanagement zurückgreifen.
Förderschwerpunkt A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)Maximale Zuwendung: 225.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 24 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts durch Anpassungsmanager*innen (befristete Personalstelle). Das Anpassungskonzept betrachtet integriert die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Klimaanpassung in der Kommune und berücksichtigt zugleich Synergien, Schnittstellen und positive Nebeneffekte gegenüber den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Förderschwerpunkt A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
Maximale Zuwendung: 275.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des unter A.1 erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts (z.B. ehemaliges NKI-Teilkonzept „Anpassung an den Klimawandel“) durch Klimaanpassungsmanager*innen auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass das Anpassungskonzept mit seinen prioritären Maßnahmen vor Ort umgesetzt wird. Während der Begleitung der Umsetzung ist die Beantragung von weiteren Fördermitteln für investive Maßnahmen (siehe A.3 oder B II) möglich.
Förderschwerpunkt A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Maximale Zuwendung: 200.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts. Förderfähig sind auch Maßnahmen auf der Grundlage eines von A.1 unabhängig erarbeiteten kommunalen Anpassungskonzepts. Dieses muss die Kriterien eines nachhaltigen Anpassungskonzepts unter A.1. erfüllen. Ziel der Förderung ist es, die Kommune bei der Umsetzung des Anpassungskonzepts zu unterstützen und die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen im Sinne einer Vorbildfunktion sichtbar in der Kommune zu verankern.
Voraussetzungen für die Beantragung der ausgewählten Maßnahme sind
- die ausgewählte Maßnahme ist Teil eines nachhaltigen Anpassungskonzepts
- der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums der Antragstellenden zur Umsetzung des unter A.1 oder anderweitig erstellten nachhaltigen Anpassungskonzepts (Beantragung des Anschlussvorhabens gemäß A.2) sowie zum Aufbau eines Controllingsystems
- der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums der Antragstellenden über die Realisierung der ausgewählten Maßnahme.
Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung
Antragsberechtigt: Anders als für den ersten Förderschwerpunkt richtet sich dieser Förderschwerpunkt nicht ausschließlich an Kommunen, sondern auch an Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern. Vorhaben können auch von mehreren Partnern im Verbund durchgeführt werden.
Der Förderschwerpunkt B richtet sich insbesondere an fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und durch eine investive Maßnahme zu erproben. Gefördert werden besonders innovative und vorausschauende Ansätze und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung zur Bewältigung und Risikominimierung von Folgen des Klimawandels. Die Vorhaben mit Modellcharakter sollen innovative Formen der Kooperation im städtischen und ländlichen Raum erproben und beispielgebende Impulse für die Anpassung an den Klimawandel geben. Es sollen nachhaltige Wege gefunden werden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in klimasensible Handlungsbereiche und lokales beziehungsweise regionales politisches Handeln zu integrieren und die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit von existierenden Systemen zu erhöhen.
Modul B I: Erstellung eines Konzeptes
Maximale Zuwendung: 300.000 Euro
Projektlaufzeit: in der Regel nicht mehr als drei Jahre
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann. Hierbei sollen sie neue Erkenntnisse im Rahmen eines oder mehrerer Handlungsfelder liefern, innovative Lösungsvorschläge für die Verminderung von Betroffenheiten durch den Klimawandel erarbeiten und / oder neue Herangehensweisen für die Steigerung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen aufzeigen.
Die Konzepte sollen die Wirksamkeit sowie die konkrete Ausgestaltung und Durchführung von Maßnahmen beschreiben und ggf. belegen. Damit soll ein repräsentativer Aufschluss über die zu untersuchenden und zu berücksichtigenden Fragestellungen mit Blick auf die zu erwartenden Klimaauswirkungen gegeben werden.
Modul B II: Umsetzung eines Konzeptes
Maximale Zuwendung: 500.000 Euro
Projektlaufzeit: in der Regel nicht mehr als vier Jahre
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben (investive Maßnahme) auf Basis geeigneter Konzepte respektive aussagekräftiger (einem Konzept gleichwertigen) Planungsgrundlagen.
Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung im Modul B II zur Umsetzung von innovativen, investiven Klimaanpassungsmaßnahmen sind:
- das Aufzeigen der Synergien an der Schnittstelle zu mindestens zwei Nachhaltigkeitszielen
- das Vorliegen eines Konzepts der Antragstellenden bzw. einer Kooperationspartnerin oder -partners gemäß Modul B I oder vergleichbaren aktuellen Grundlagen
- das Aufzeigen der Resilienzsteigerung durch die Klimaanpassungsmaßnahme gegenüber verschiedenen Klimawirkungen anhand von Wirkungsketten im Rahmen eines Konzeptes
- der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums der Antragsteller*in über die Realisierung der innovativen Maßnahme.