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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

in Vorbereitung
Kinder spielen auf einem Spielplatz

Förderaufruf 2024

Das dritte Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ist vom 01. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 für die Antragstellung geöffnet. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen zu den für die Antragstellung geöffneten Förderschwerpunkten 1 und 2 und dem Antragsverfahren aufmerksam durch.

Förderaufruf herunterladen

Zur Pressemitteilung des BMUV

 

Wer ist antragsberechtigt?

Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen).
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.

Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Fördergegenstand:

  • Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken.

Zielvorgaben:

  • Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse,
  • Entwicklung eines Klimaanpassungsplanes inklusive prioritärer und wirksamer Klimaanpassungsmaßnahmen,
  • Durchführung einer Nachhaltigkeitsprüfung, welche insbesondere die Eignung naturbasierter Lösungen berücksichtigt,
  • Ausarbeitung und Umsetzung der identifizierten und priorisierten Maßnahmen inklusive eines Kostenplanes,
  • Sichtbarmachung des Konzeptes über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Weitere Informationen zu Förderschwerpunkt 1
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 70.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.

Die vorausgesetzten Inhalte für die Erstellung der Klimakonzepte entnehmen Sie der Förderrichtlinie unter Abschnitt 2.1. Weitere Hinweise zum Förderschwerpunkt und der Antragstellung finden Sie im Merkblatt  und der Vorhabenbeschreibung  zu Förderschwerpunkt 1. Ziel ist eine anschließende Umsetzung der prioritären Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben, unter Förderschwerpunkt 2.1.

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen

Zur Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten gibt es zwei Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt 2.1

Fördergegenstand:

  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzeptes, das den Anforderungen im Förderschwerpunkt 1 entspricht.
  • Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.

Zielvorgaben:

  • Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen,
  • Möglichkeit zur Kombination von naturbasierten Lösungen und grauen Maßnahmen, sofern dies das Ergebnis der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Konzepterstellung war,
  • Adressierung möglichst mehrerer Klimarisiken, sofern Maßnahmenpakete beantragt werden,
  • Sichtbarmachung der Maßnahmen über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Förderschwerpunkt 2.2

Fördergegenstand:

  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Konzeptes oder einer Einstiegsberatung, die im ersten Förderfenster der Richtlinie erstellt wurden (Anschlussförderung).
  • Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.

Zielvorgaben:

  • Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen
  • Möglichkeit zur Kombination von naturbasierten Lösungen und grauen Maßnahmen (ergänzend zur Erzielung erforderlicher Wirksamkeit)
  • Adressierung möglichst mehrerer Klimarisiken, sofern Maßnahmenpakete beantragt werden
  • Sichtbarmachung der Maßnahmen über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Anträge zu diesem Förderschwerpunkt konkurrieren im Rahmen des wettbewerblichen Auswahlverfahrens nicht mit den Anträgen zum Förderschwerpunkt 2.1.

Weitere Informationen zu Förderschwerpunkt 2
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 beträgt 500.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

Unter Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie erhalten Sie weitere Informationen zur Umsetzung. Ergänzende Hinweise zum Förderschwerpunkt und der Antragstellung entnehmen Sie dem Merkblatt und der Vorhabenbeschreibung zu Förderschwerpunkt 2.

Wie hoch sind die Förderquoten?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Finanzierung wird im Wege der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Antragstellenden verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in angemessener Höhe einzubringen.

Es gelten folgende maximale Förderquoten:

  • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Förderrichtlinie sowie in den Merkblättern zu den jeweiligen Förderschwerpunkten.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Förderfenster ist im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 geöffnet. Förderanträge können nur innerhalb des Förderfensters gestellt werden.

Für die Einhaltung der fristgerechten Antragstellung ist der Eingang des elektronischen Antrags mit allen relevanten Anlagen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online notwendig. Zusätzlich muss das elektronisch generierte Formular (AZA-Antrag) entweder postalisch oder per TAN-Verfahren übermittelt werden:

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Antrag abschließend einzureichen:

  • Per Post: Die automatisch generierte und von Ihnen ausgedruckte Version des AZA-Antrags muss rechtsverbindlich von der/den bevollmächtigten Person(en) unterschrieben werden und die erste Seite postalisch innerhalb von zwei Wochen nach dem Hochladen bei easy-Online an die ZUG gesendet werden (entscheidend ist der Posteingangsstempel):

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)
    Stresemannstr. 69-71
    10963 Berlin
     
  • Per TAN-Verfahren: Einreichen des Antrags mit dem TAN-Verfahren in easy-Online: Durch eine an Ihre E-Mailadresse gesendete TAN können Sie das Antragsformular verifizieren.

Eine postalische Einreichung des AZA Antrages ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

Für die Einhaltung der fristgerechten Antragstellung sind der Eingang des elektronischen Antrags mit allen relevanten Anlagen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online und die postalische Zusendung der elektronisch generierten Formulare (AZA-Antrag) bzw.  über das TAN-Verfahren, notwendig. 

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vollständig – das heißt inklusive aller Pflichtunterlagen – und fristgerecht eingehen. Verpflichtende Unterlagen sind:

  • eine rechtsverbindlich unterschriebene Version des AZA-Antrags (oder Sie nutzen das TAN-Verfahren in easy-Online),
  • eine vollständig ausgefüllte Vorhabenbeschreibung für den jeweiligen Förderschwerpunkt (für Förderschwerpunkt 1 und Förderschwerpunkt 2),
  • eine Ausgabenberechnung für alle relevanten Einzelpositionen,
  • für Förderschwerpunkt 2: ein Klimaanpassungskonzept oder eine Dokumentation einer bereits geförderten Einstiegs- und Orientierungsberatung.

Alle Anlagen zum Antrag (Ausgabenberechnung, Fotos etc. außer der Vorhabenbeschreibung) müssen im PDF-Format in easy-Online und die Vorhabenbeschreibung im Excel- und im PDF-Format über das Portal Jira hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen in den jeweiligen Merkblättern zu den einzelnen Förderschwerpunkten der Förderrichtlinie.

Es wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren unter den förderfähigen Anträgen durchgeführt. Die Auswahlkriterien ergeben sich aus den Zielvorgaben zu den jeweiligen Förderschwerpunkten und können ebenfalls der Förderrichtlinie unter Abschnitt 7.3 entnommen werden.

Online-Veranstaltungen

Zur Öffnung des neuen Antragsfensters am 1. Oktober 2024 wird es eine digitale Auftaktveranstaltung geben. Zusätzlich sind im Oktober und November je eine Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung geplant. 

Zur Anmeldung

 

Alle Dokumente und Vorlagen zur Antragstellung finden Sie auch im Service-Bereich.

Zu den Downloads

Kontakt

Förderrichtlinie AnpaSo +49 30 726 18 0605 E-Mail schreiben

Sprechzeiten:

Montag 13-16 Uhr

Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 Uhr

Donnerstag 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Freitag 9-12 Uhr

Für Fragen zur Antragstellung