Vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember 2024 können Kindertagesstätten, Seniorenheime und andere soziale Einrichtungen wieder Förderung für die Anpassung an die Klimakrise beantragen.
Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) am 1. Oktober 2024 ein neues Förderfenster für die Richtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) geöffnet. Bis zum 15. Dezember 2024 können unter anderem Kindertagesstätten, Seniorenheime oder Obdachlosenunterkünfte und deren Träger*innen wieder finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise beantragen.
Die AnpaSo-Mittel ermöglichen es, entsprechende Konzepte zu erstellen und bauliche Maßnahmen umzusetzen. Ähnlich wie im vorherigen, zweiten AnpaSo-Förderfenster stehen hierfür voraussichtlich rund 13 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die 100 innovativsten Anträge gefördert werden können. Nach aktuellem Stand werden im zweiten Förderfenster rund 115 Vorhaben mit 14,8 Mio. Euro unterstützt.
Dr. Constanze Haug, Geschäftsführerin der ZUG, sagte zum Start der neuen Antragsphase: „Die Folgen der menschengemachten Klimaveränderung sind traurige Realität – und als Hitzerekorde oder Extremwetterereignisse leider für die Bürger*innen auch deutlich spürbar. Daher ist neben der Bekämpfung der Ursachen auch die Anpassung an die schon eingetretenen Folgen der Klimakrise von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Förderrichtlinie AnpaSo setzt wichtige Impulse für den ganz konkreten Schutz von besonders vulnerablen Personengruppen. Wir freuen uns, dass mit der Öffnung des neuen Antragsfensters nun soziale Einrichtungen in ganz Deutschland bis zum 15. Dezember wieder die Möglichkeit erhalten, die Lebensbedingungen für viele Menschen wirklich merklich zu verbessern beziehungsweise deren Gesundheit zu schützen.“
Antragsberechtigung und Fördergegenstand
Antragsberechtigt für das neuen AnpaSo-Förderfenster sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Wohlfahrtsverbände (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen). Auch gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände können Anträge stellen. Gefördert werden die Erstellung von ganzheitlichen Klimaanpassungskonzepten sowie die Umsetzung vorwiegend naturbasierter baulicher Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten wie etwa Dach- und Fassadenbegrünungen oder das Anlegen von Gewässern und Schattenplätzen. So erhalten soziale Einrichtungen direkte Unterstützung in ihrem Bestreben, sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen.
Die ZUG verantwortet das Programm als Projektträgerin im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das neue Antragsfenster der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ umfasst zwei Förderschwerpunkte.
In zwei Informationsveranstaltungen zum aktuellen AnpaSo-Förderaufruf informieren das BMUV und die ZUG am 17. Oktober und am 19. November über die Antragsmodalitäten und beantworten Fragen. Interessierte können sich hier anmelden.
Über die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
Die zunehmenden Auswirkungen der Klimaerhitzung sind in Deutschland längst spürbar. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten kommen häufiger vor, dauern länger an und nehmen an Intensität zu. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, durch die Förderung vorbildhafter Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimaerhitzung betroffen sind beziehungsweise sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).