Zum Hauptinhalt springen

Klimamoorschutz – Naturschutzbedeutsame Moore (1.000 Moore)

Moorloch Lüneburger Heide

Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)

Aktuelle Hinweise zur Antragstellung

Relevante Antragsunterlagen werden ab dem 09.09.2024 sukzessive auf dieser Website zur Verfügung gestellt.

Projektanträge können über das Easy-Online-Antragsformular eingereicht werden.

Bei Fragen zur Förderrichtlinie können Sie sich an die Projektträgerin ZUG wenden (siehe Kontaktbox).

Förderinformationen und Vorlagen

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren haben wir für Sie im 1.000 Moore Merkblatt (712 KB, PDF) zusammengestellt. Weitere relevante Vorlagen und Hinweise zum Download finden Sie unter Service.

Online-Schulung für Antragsteller*innen

Am 25.09.2024 (11:00-12:30 Uhr) wird eine Online-Schulung für interessierte Antragsteller*innen angeboten. Bitte melden Sie sich über unsere Veranstaltungswebsite an.

Über die Förderrichtlinie

Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.

Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
  • FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
    • FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
    • FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

 

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkt 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen

Dieser Förderschwerpunkt richtet sich an Antragstellende, die das Potenzial und die Voraussetzungen für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung sowie die damit verbundene Renaturierung von Flächen im Rahmen einer fachlich fundierten Beratungsdienstleistung einschätzen lassen möchten.

Gefördert werden gutachterliche Vorprüfungen und Machbarkeitsstudien als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Durchführbarkeit von konkreten investiven Vorhaben. Antragstellende sollen dabei niederschwellig bei der Beantwortung der Frage unterstützt werden, ob die Flächen für eine Wiedervernässung geeignet sind und welche wesentlichen Schritte bis zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich wären. Ziel der Orientierungsberatung ist in der Regel eine anschließende dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung.

Förderschwerpunkt 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen

Förderschwerpunkt 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

Dieses Modul richtet sich an Antragstellende, die über Flächen verfügen, die für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung sowie die damit verbundene Renaturierung geeignet sind. Gefördert wird die Schaffung der notwendigen fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der investiven Maßnahmen.

Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

Dieses Modul richtet sich an Antragstellende, die über Flächen verfügen, die die erforderlichen fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen bereits erfüllen. Es können die nachfolgend aufgezählten Maßnahmen gefördert werden:

  • Maßnahmen für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung inkl. bauvorbereitende und flächenvorbereitende Maßnahmen;
  • Sonstige den Wasserhaushalt stabilisierende Maßnahmen;
  • Renaturierungsmaßnahmen;
  • Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die für die umgesetzten Maßnahmen erforderlich sind;
  • Fertigstellung der biotopersteinrichtenden Maßnahmen und Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen für das Folgemanagement;
  • Beschaffung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems für die Überwachung der Flächenwasserstände innerhalb der Projektlaufzeit;
  • Projektbezogene Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzsteigerung;
  • Maßnahmen der unentgeltlichen Sicherung der Nutzungsrechte für Flächen, die sich nicht im Eigentum des Antragstellenden befinden oder für den Tausch von Flächen;
  • In begründeten Einzelfällen kann zudem der Ankauf von Flächen gefördert werden.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen).

Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie werden als Teilfinanzierung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen.

Für folgende Antragstellergruppen beträgt die Obergrenze der Förderquote im Regelfall:

  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung: 90%
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die anerkannt gemeinnützig wirtschaften: 95%
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung: 95%
  • Kommunen: 95%
  • Natürliche Personen: 99%
  • Natürliche Personen, wenn mindestens 80% der Flächen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellenden befinden: 99%

Maximale Fördersummen und Bewilligungszeiträume:

  • Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 30.000 Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel neun Monate.
  • Die maximale Fördersumme für Projekte in den Förderschwerpunkten 2.1 und 2.2 beträgt 600.000 Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel vier Jahre.
  • Die maximale Fördersumme für Projekte, die nur Förderschwerpunkt 2.1 umfassen, beträgt 100.000 Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
  • Die maximale Fördersumme für Projekte, die nur Förderschwerpunkt 2.2 umfassen, beträgt 500.000 Euro pro Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 30 Monate.

 

Laufzeit der Förderrichtlinie

05.09.2024 bis 31.12.2027

Projektanträge können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Förderinformationen und Vorlagen

Weitere Informationen, Downloads und Links finden Sie unter Service.

Kontakt

Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) +49 30 72618 0798 E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr