Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland
Zum Förderaufruf
Copyright: Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
Erweiterung des Wildnisgebiets Jüterbog Erwerb von Waldflächen zur Erweiterung des Wildnisgebiets Jüterbog
Zuwendungsempfangende
Zuwendungsempfängerin
Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
Maßnahmen
Maßnahmen
Flächenkauf von insgesamt 0,595 Hektar
Laufzeit
07.12.2021
Verortung
Brandenburg – Landkreis Treuenbrietzen
Fördervolumen
4.120,63 €
Copyright: Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
Welchen Beitrag für mehr Wildnis in Deutschland leistet das Projekt?
Im Rahmen des Projekts „Erwerb von Waldflächen zur Erweiterung des Wildnisgebiets Jüterbog“ wurden aus Mitteln des Wildnisfonds zwei natürliche, grundwassernahe, quellfeuchte Waldflächen erworben. Ziel des Vorhabens ist es, die bereits bestehende Stiftungsfläche „Jüterbog“ zu erweitern. Aufgrund der Lage der beiden Flurstücke, direkt angrenzend an die Stiftungsfläche „Jüterbog“, ermöglicht das Vorhaben eine Ergänzung des bestehenden Wildnisgebiets.
Kartenansicht des Projektes

Was zeichnet die Fläche aus?
Die zu erwerbenden Flurstücke grenzen unmittelbar an die bereits bestehende, ca. 7.140 ha große Stiftungsfläche „Jüterbog“. Das Stiftungsgebiet „Jüterbog“ ist Bestandteil eines ehemaligen russischen Truppenübungsplatzes „Jüterbog-West“ und ist durch Prozesse der natürlichen Sukzession geprägt. Die Flurstücke liegen zudem im NSG und FFH-Gebiet „Forst Zinna-Jüterbog-Keilberg“. Beide Grundstücke sind Bestandteil einer in der Biotopkartierung Brandenburg als prioritärer FFH-Lebensraumtyp 91E0 (Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) im Erhaltungsgrad B erfassten, größeren Fläche (ca. 6,5 ha) und somit auch ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützter Biotop. Mit der Entwicklung einer Wildnisfläche unter Aufgabe der forstlichen Nutzung leistet das Vorhaben nicht nur einen Beitrag zur Umsetzung des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS, sondern unterstützt auch die Umsetzung der regionalen und europäischen Schutzziele. Aufgrund der Größe der Arrondierungsfläche konnte die Antragseinreichung und –bearbeitung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden (siehe dazu: Hinweise zur Förderrichtlinie sowie Hinweise zur Antragstellung).