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Initiative Lieferkettengesetz

geschlossen
Zwei Jugendliche vor einem Bergpanorama halten eine Europa-Flagge

Maßnahmen der europäischen Zivilgesellschaft für nachhaltige und widerstandsfähige Lieferketten

Zuwendungsempfänger

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Laufzeit

abgeschlossen

15.09.2021 bis 31.12.2023

Verortung

EU-Ebene, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Niederlande, Slowenien, Spanien

Fördervolumen

203.800,00 €

Der Dawros Fluss in Connemara im Westen Irlands.

Hintergrund des Projekts

Die jüngsten Krisen haben die Fragilität der globalen Lieferketten offenbart. Um ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, reicht es nicht aus, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. In den letzten Jahrzehnten hat die europäische Zivilgesellschaft das Bewusstsein für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten geschärft, die aufgrund der Undurchsichtigkeit der Waren- und Dienstleistungsströme oft unbemerkt bleiben.

In vielen Fällen tragen auch Kundenunternehmen in der EU mit ihrer Preispolitik, ihren Lieferfristen und der eingeschränkten Überwachung ihrer Wertschöpfungsketten zu solchen Vorgängen bei. Auch durch ihre eigene Tätigkeit können Unternehmen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen verursachen. Zu den häufigsten negativen Auswirkungen von Unternehmen auf die Menschenrechte und die Umwelt gehören die Verletzung von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten, die Unterschreitung von Einkommensgrenzen, Umweltverschmutzung und -zerstörung sowie die Beschleunigung der Klimakrise. 

Aus diesem Grund – und oft auch aufgrund des starken Drucks der Zivilgesellschaft – haben einige Staaten wie Frankreich und Deutschland verbindliche Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes erlassen. Diese verpflichten Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, ihre Wertschöpfungsketten und ihre eigenen Tätigkeiten zu überwachen, Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu minimieren und tatsächliche Schäden zu beseitigen.

Kritiker*innen argumentieren, dass sich diese Bemühungen in gewisser Hinsicht als unzureichend erwiesen haben, was auf die (teilweise) Nichtberücksichtigung der Sorgfaltspflicht für Umwelt und Klima in den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen ist. Die Unternehmen sollten daher dazu verpflichtet werden, eine Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Klima- und Umweltschäden in gleicher Weise wie eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchzuführen.

Im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette veröffentlicht. Die Sicherstellung des Anspruchs ihrer Umwelt- und Klimaverpflichtungen sowie die Stärkung zivilgesellschaftlichen Handelns in Europa im Hinblick auf nachhaltige Lieferketten stehen im Mittelpunkt dieses Projekts.

Projektziele und -maßnahmen

Das Projekt besteht aus Maßnahmen, die sich auf zivilgesellschaftliches Handeln, den Aufbau von Wissen und Kompetenzen der Zivilgesellschaft, die Mobilisierung der europäischen Öffentlichkeit sowie die Information und Sensibilisierung der relevanten politischen Entscheidungsträger*innen konzentrieren. Eine Vielzahl von Maßnahmen wie regelmäßige Koordinierungstreffen, Workshops zu verschiedenen Aspekten der ökologischen Sorgfaltspflicht sowie die Erstellung von Materialien zur Kampagnenführung und Interessenvertretung tragen alle bei, die Zivilgesellschaft, die politischen Entscheidungsträger*innen und die Öffentlichkeit zu aktivieren.

Dabei ermöglicht das Projekt den gezielten Austausch zwischen Umwelt- und Sozialverbänden in Europa, sowie zwischen europäischer Politik und Öffentlichkeit und trägt so zur verstärkten Zusammenarbeit in Europa bei. Letztendlich ist das Ziel die Verankerung mutiger Umwelt- und Klimaverpflichtungen sowohl in der EU als auch in den nationalen Gesetzen zur Sorgfaltspflicht.