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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Kinder spielen auf einem Spielplatz

Neuer Förderaufruf im Herbst 2026

Das Bundesumweltministerium öffnet in der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ein neues Förderfenster. 

Vom 01.10.2026 bis 30.11.2026 können Förderanträge für Anschlussprojekte im Förderschwerpunkt 2 gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist also, dass die soziale Einrichtung bereits eine AnpaSo-Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten hat.

Weitere Informationen zum Förderaufruf 2026 finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums lesen Sie hier.

Am 06.10.2026 und 05.11.2026 finden digitale Informationsveranstaltungen zum neuen Förderaufruf statt. 

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

 

Über die Förderrichtlinie

Die zunehmenden Auswirkungen der Klimaerhitzung sind in Deutschland längst spürbar. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten kommen häufiger vor, dauern länger an und nehmen an Intensität zu. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.

Vulnerable Personengruppen wie diese sind den Gefahren und Risiken der Klimaerhitzung besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, durch die Förderung vorbildhafter Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).

Die Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
  • Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten.
  • Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).

 

Die Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf naturbasierte Maßnahmen. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best-Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.

  • Förderrichtlinie 2024

    Die offiziellen rechtlichen Grundlagen der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlich wurden.

    348 KB, PDF, barrierefrei

Kontakt

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Für Fragen zur Förderrichtlinie, zur Antragstellung, zur Projektdurchführung und zum Projektabschluss.

Kontakt

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) +49 30 39001 201 E-Mail schreiben Zur Webseite des ZKA

Für allgemeine Fragen zum Thema Klimaanpassung und zu weiteren Fördermöglichkeiten.

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