Das Bundesumweltministerium hat am 25. April die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Ein neues Förderfenster öffnet ab 15. Mai
Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ neu ausgerichtet. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und die zur Nachahmung anregen. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden.
Das nächste Förderfenster wird vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 15. August 2023 geöffnet sein. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, sofern ihre Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Die geförderten Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen oder starken klimatischen Veränderungen betroffen sind bzw. betroffen sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin ZUG verfügbar.
Eine digitale Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte wird am Montag, den 15. Mai 2023 in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr stattfinden. Die Anmeldung ist bis zum 11. Mai 2023 über die ZUG-Website möglich.
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine hohe Nachfrage gekennzeichnet.
Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist gleichzeitig Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung, welches zur förderpolitischen Steuerung neu aufgelegt wurde.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) betreut die Förderrichtlinie AnpaSo als Projektträgerin im Auftrag des BMUV.