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Zielgruppe

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Einzelpersonen können keine Projektträger sein. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein.

Voraussetzungen

Antragstellende sollten die notwendigen Kapazitäten und möglichst auch eine gewisse Erfahrung in der Beantragung (mehrmonatige Antragsphase, Erstellung eines umfassenden Projektkonzepts) und der Umsetzung eines mehrjährigen Projekts mit Dokumentations- und Berichtspflichten mitbringen. Das gegebenenfalls zusätzlich benötigte Personal zur Umsetzung eines LIFE-Projekts kann im Rahmen des Projekts finanziert werden.

Notwendige Anzahl von Partnern für einen Antrag

Zu den LIFE-Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ sowie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ können Institutionen sowohl alleine einen Antrag stellen oder es können sich mehrere Partner zusammenschließen. Die Zahl und die Auswahl der Projektpartner muss zum Projektinhalt und -konzept passen. Wichtig für die Umsetzung des Projekts ist zudem, dass neben dem koordinierenden Projektträger und den gegebenenfalls beteiligten weiteren Projektpartnern alle relevanten Interessengruppen und Akteure über geeignete Formen wie etwa projektbegleitende Arbeitsgruppen eingebunden sind.

Zum Teilprogramm „Energiewende / Clean Energy Transition“ sind die Anforderungen an die gegebenenfalls notwendige Zusammenstellung eines Projektkonsortiums in den Antragsunterlagen im Kapitel 6 Topic-spezifisch angegeben.

Teilnehmende außerhalb der EU

Gegebenenfalls können Antragstellende aus dem Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder aus Ländern, die am LIFE-Programm teilnehmen, stammen. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6 der Ausschreibungsdokumente sowie in den Artikeln 6 und 12 der LIFE-Verordnung.

Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem LIFE-Programm assoziiert ist, dürfen ausnahmsweise teilnehmen, wenn dies zur Erreichung des Ziels einer bestimmten Maßnahme erforderlich ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Maßnahmen sicherzustellen.

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 228 993 054 363 E-Mail schreiben

Kontakt

LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition Projektträger Jülich, Frau Priska Sonntag
+49 2461 618 955 E-Mail schreiben