In den Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ sowie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ können Sie einen LIFE-Antrag als alleiniger Projektträger einreichen, sofern dies für Ihr Projekt sinnvoll ist. Ebenso können Sie Ihren Antrag mit passenden Partnerinstitutionen stellen. Diese müssen nicht aus dem Ausland kommen. Beachten Sie aber, dass grenzüberschreitende Projekte, sofern die Transnationalität sinnvoll ist, in der Bewertung Zusatzpunkte erhalten. Für das ab 2021 neue Teilprogramm „Energiewende / Clean Energy Transition“ gelten andere Regelungen, die in den Ausschreibungsunterlagen ausgeführt sind.
Ihr Projektteam (hausintern oder aus verschiedenen Organisationen) sollte:
- die notwendigen fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen und alle Maßnahmen und Aspekte des Projektes abdecken (einmalig, nicht redundant, jeder Projektpartner hat einen Mehrwert für das Projekt),
- ‘funktionsfähig’ sein (nicht zu groß),
- eine klare Struktur haben,
- von einer oder einem erfahrenen Projektmanager*in geleitet werden und
- die relevanten Behörden und Interessenvertreter*innen berücksichtigen, falls möglich und sinnvoll.
Alle Beteiligten sollten ihrem Aufgabenbereich entsprechend qualifiziert und erfahren sein, kooperieren können und sowohl die eigenen, als auch die Verantwortlichkeiten der anderen Beteiligten kennen.
Bitte machen Sie bereits im Antrag deutlich, dass Ihr Projektteam in seiner Gesamtheit (Personen oder Projektpartner-Organisationen) das Projekt professionell umsetzen kann. Dazu gehören die notwendigen inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen ebenso wie ein passendes, durchdachtes und erfahrenes Projekt- und Finanzmanagement.