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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Ländliche Kommunen

geschlossen
Kommune mit Bäumen und Wegbegrünung

Haushaltssperre des Bundes

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Haushaltssperre erlassen.

Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH darf deshalb aktuell keine finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2024 und die folgenden Jahre eingehen. Das bedeutet, dass wir bezogen auf diesen Zeitraum derzeit leider keine Förderanträge bewilligen, keine Mittelverschiebungen vornehmen und keine Verträge schließen können. Wir werden Sie über unsere Website informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Einreichungsfenster geschlossen

Das Fenster zur Einreichung von Projektskizzen für die Förderrichtlinie war vom 1. August bis 31. Oktober 2023 geöffnet. Es können keine Skizzen mehr eingereicht werden. Die Projektskizzen werden aktuell hinsichtlich der Auswahlkriterien bewertet. In Kürze informieren wir hier und per E-Mail über das weitere Verfahren und die zeitliche Perspektive.

Über das Förderprogramm

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) Kommunen – insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes. Ziel der Projektförderungen sind neben dem Klimaschutz auch der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Erhöhung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden.

Mit dem ANK soll der allgemeine Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich verbessert, ihre Klimaschutzleistung gestärkt und somit ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das Aktionsprogramm schafft und nutzt dabei Synergien zwischen Klimaschutz und dem Erhalt der Biologischen Vielfalt. Hier finden Sie weitere Informationen zum ANK

Damit eine nachhaltige Wende zum Natürlichen Klimaschutz gelingt, sollen insbesondere ländliche Kommunen eng in das Aktionsprogramm einbezogen werden. Sie sind oftmals von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt und aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und Funktionen in erheblichem Maße direkt und indirekt von den Folgen der Klimakrise betroffen.

Für die erforderlichen Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise den Erhalt und die Wiederherstellung von artenreichem Grünland oder die Freihaltung von Überschwemmungsflächen zum Schutz vor Hochwasser, nehmen daher die ländlichen Flächen der Kommunen im ANK eine Schlüsselrolle ein. Aufgrund der kommunalen Flächenverfügbarkeit bestehen große Potenziale, Treibhausgase zu mindern oder zu binden, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Resilienz der Ökosysteme zu stärken. Darum sollen insbesondere Kommunen im ländlichen Bereich für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. 

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.

Um dem hohen Informations- und Beratungsbedarf seitens der Akteurinnen und Akteure im Natürlichen Klimaschutz gerecht zu werden, errichtet die ZUG im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) derzeit das Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz (KNK).

Zum Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz

Kontakt

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