Städte und Gemeinden können ab dem 1. Dezember 2021 finanzielle Unterstützung für ihre Vorsorge gegen Klimarisiken beantragen.
Im Fokus der neuen Förderrunde des BMU-Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ steht der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus will das BMU innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen schützen. Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteuren und Akteurinnen, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.
Die verschiedenen Förderschwerpunkte werden gestaffelt ausgeschrieben. Vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 öffnet das Antragsfenster für den Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Städten und Gemeinden (Förderschwerpunkt A). Dadurch werden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager vor Ort, ihr Einsatz wird durch das BMU gefördert. Diese nachhaltigen Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen Kommune. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Risikovorsorge, die vor Schäden durch extreme Wetter- und Klimaereignisse schützen. So können auch ausgewählte investive Maßnahmen über das Förderprogramm unterstützt werden. Die Anträge werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.
Im Jahr 2022 können Interessierte die Förderung für innovative Modellprojekte beantragen (Förderschwerpunkt B). Das BMU sucht nachhaltige Ideen zur Anpassung an den Klimawandel, die sich durch hohe Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure auszeichnen. Neben Kommunen, die als zentrale Betroffene von Klimawandelfolgen sowie als Hauptakteure noch zielgerichteter unterstützt werden sollen, sind hier auch lokale Vereine, Verbände und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen antragsberechtigt. Bei Interesse am zweiten Förderschwerpunkt können sich Interessierte auf der Website der ZUG registrieren, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.
Novellierte Förderrichtlinie
Die novellierte Förderrichtlinie richtet das BMU-Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ neu aus. Durch ein umfassendes Angebot von der Planung bis zur Umsetzung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, anstehende Klimaanpassungs- und Umbauprozesse frühzeitig und integriert anzugehen sowie nachhaltig auszurichten. Vor allem sollen Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickelt werden, die die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen und so einen besonderen Mehrwert für Menschen und Umwelt vor Ort schaffen. Durch die Förderung des kommunalen Anpassungsmanagements sowie innovativer Modellprojekte für die Klimaanpassung begegnet das Programm dem akuten Handlungsbedarf.
Das Förderprogramm ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Mit der DAS sollen Auswirkungen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf kommunaler und lokaler Ebene. Vergangene Förderrunden unterstützten beispielsweise Projekte zum Starkregenrisikomanagement und zum Umgang mit Trockenheit, zur Abmilderung urbaner Hitzeinseln, zur Verbindung von Hitze- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gesundheitssektor, zu strategischen Anpassungskonzepten für Unternehmen oder zu interkommunalen Kooperationen in der Freiraumentwicklung. Ebenso wurden Bildungsmodule in der Waldwirtschaft, im Katastrophenschutz oder in der Medizin und Pflege gefördert. Die ZUG wurde vom BMU mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt.