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12.04.2024

EU-Kommission genehmigt „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung in der Industrie durch die Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt, die das KEI künftig mitbetreuen wird.

Mit dem neuen Förderprogramm sollen künftig Investitionen der Industrie – speziell des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für Unternehmen kann bis zu 200 Millionen Euro betragen.

KEI betreut Modul 1 der neuen Förderrichtlinie

Die BIK-Förderrichtlinie wird das bereits ausgelaufene Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ablösen. Mit der Betreuung des Fördermoduls 1 der neuen Bundesförderung wird ebenfalls das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) beauftragt werden. Ziel bleibt es, die energieintensiven Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung passgenau zu unterstützen und Investitionen anzureizen.

Geplant ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung nach Abschluss des weiteren Verfahrens auf nationaler Ebene zur Verabschiedung der Förderrichtlinie. Die BIK wird dann das Förderangebot des BMWK ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schießen. Damit gibt es künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

Ko-Finanzierung durch Bundesländer

Die BIK fördert künftig Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen. Förderfähig sind Projekte ab einer Million Euro Investitionsgröße, bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro besteht ein Ko-Finanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30 Prozent.

Kontakt

Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
+49 355 478 891 01 E-Mail schreiben zur Webseite des KEI

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