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17.01.2023

Internationale Umwelt- und Sozialstandards in der IKI sicherstellen

Mitte Januar sind die IKI-Safeguards-Policy und die IKI-Ausschlusskriterien in Kraft getreten.

Positive ökologische und soziale Wirkungen von Projekten der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) zu maximieren und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu mindern oder zu verhindern: Das ist das Ziel des IKI-Safeguards-Systems.

Die IKI verpflichtet sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten, internationale Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. 

Zusätzlich zu den bereits geltenden IKI-Safeguards-Standards treten für die IKI daher zum 15. Januar 2023 eine Safeguards-Policy und Ausschlusskriterien für das gesamte Förderprogramm in Kraft. 

Die IKI-Safeguards-Policy

Die Safeguards-Policy legt Leitprinzipien und Verfahren fest, mit denen Umwelt- und Sozialstandards in IKI-Projekten sichergestellt werden sollen. Leitprinzipien der Safeguards-Policy sind unter anderem soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Schutz der Biodiversität, Respekt für internationale Menschenrechte und Arbeitsrechte, Diskriminierungsfreiheit sowie die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes und der Mitigationshierarchie. 

Die IKI-Safeguards-Policy soll dazu beitragen:

  • negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen weitestgehend zu vermeiden
  • positive Wirkungen der IKI-Projekte für Umwelt und Menschen zu verstärken
  • Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Qualität der Projekte zu erhöhen
  • Stakeholder-Engagement und Partizipation zu stärken, insbesondere von strukturell benachteiligten und verwundbaren Gruppen; ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung von indigenen Gruppen, die eine zentrale Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt spielen 
  • Transparenz gegenüber Stakeholdern der IKI und der Öffentlichkeit zu stärken und 
  • der Rechenschaftspflicht nachzukommen. 

Die Ausschlusskriterien (AK) 

Die IKI-Ausschlusskriterien definieren, welche Art von Aktivitäten die IKI nicht fördert, weil sie zu riskant sind, um die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards zu gewährleisten oder weil sie ethisch nicht vertretbar wären. Es gibt Bereiche, in denen die IKI eine Förderung ab sofort von vornherein ausschließt. Dazu gehören Aktivitäten, die gegen internationale Vereinbarungen verstoßen, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung verpflichtet, beispielsweise

  • im Bereich Pharmazeutika, toxischer Substanzen, Fischerei, Abfälle, sowie Schutz der Ressourcen, der biologischen Vielfalt oder des kulturellen Erbes (AK 1 und 7). 
  • Zwangsarbeit, schädliche Kinderarbeit, Zwangsumsiedlungen, Aktivitäten mit Auswirkungen auf indigenen Völker ohne entsprechende Konsultation (AK 2, 4 und 5).

Zudem gibt es Themen, die als zu riskant betrachtet werden, um eine Einhaltung hoher Umwelt- und Sozialstandards gewährleisten zu können und die daher von einer Förderung ausgeschlossen sind. 

Darunter fallen zum Beispiel 

  • Aktivitäten, die mit der Zerstörung besonders schützenswerter Gebiete/¬Ökosysteme und mit der Abholzung von Primärwäldern (AK 9 und 12) in Verbindung stehen
  • Einführung/Ausbreitung invasiver Arten, Neophyten oder Neozoen (AK 10 und 11)
  • Produktion, Handel oder Nutzung von bestimmten Pestizidwirkstoffen und Totalherbiziden, von radioaktivem Material und von Asbest (AK 14, 16 und 17).

Mehr Wirksamkeit und Transparenz für alle Beteiligten 

Durch die Anwendung der Safeguards-Policy und der Ausschlusskriterien werden Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten klar zugewiesen, Verfahren und Prozesse strukturiert und Konsequenzen definiert werden. Dadurch werden sich Qualität, Kohärenz und Effizienz der Projekte und des Förderprogramms insgesamt erhöhen. 

Kontakt

IKI Office Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin
E-Mail schreiben Zur Webseite der IKI

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