ANK-DAS Förderaufruf 2025
Neues Förderfenster öffnet vom 15.05.-15.08.2025
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) öffnet vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 ein neues Förderfenster zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen. Dafür werden Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Der ANK-DAS-Förderaufruf setzt einen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen. Der zweite Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (Förderschwerpunkt A.1). Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt.
Naturbasierte Lösungen sind Lösungen, die etwa von der Natur inspiriert und/oder unterstützt werden. Solche Lösungen bieten vielfach Vorteile, so können sie in vielen Fällen kosteneffizient sein, ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Widerstandsfähigkeit von Mensch und Umwelt im Hinblick auf Klimawandelfolgen beitragen. So lassen sich mit diesen Lösungen häufig neben günstigen Auswirkungen für die Klimaanpassung gleichzeitig auch andere Wirkungen erreichen, wie zum Beispiel für den Natürlichen Klimaschutz, für die Bewahrung der biologischen Vielfalt, die menschliche Gesundheit, die Luftqualität oder die Wasserverfügbarkeit. Sie leisten so einen besonderen Beitrag zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist zeitlich begrenzt. Es ist Voraussetzung zur Förderung, dass der Bewilligungsprozess im Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen wird. Eine solide Zeitplanung sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Phase nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit ist für eine Förderung notwendig.
Die Prüfung der Anträge beginnt nach deren Eingang. Eine Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs (Eingangsdatum in easy Online, wenn auch fristgerecht die postalische Zustellung erfolgt ist). Bei einem eventuellen Ausschöpfen der Fördermittel kann das Förderfenster vorzeitig geschlossen werden (sogenanntes Windhund-Prinzip).
Digitale Informationsveranstaltung am 13. Mai 2025
Zur Unterstützung bei der Antragstellung findet am 13.05.2025 für Interessierte eine digitale Informationsveranstaltung statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Wann: Dienstag, 13. Mai 2025, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo: Online nach Anmeldung
Kontakt
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Bei Fragen zum Förderaufruf, einzelnen Fördervoraussetzungen, Förderkonditionen oder zum Antragsverfahren beraten wir Sie gern telefonisch:
Sprechzeiten
Di und Do: 9.00 bis 16.00 Uhr
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+49 30 39001 201 E-Mail schreiben Zur Webseite des ZKA
Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, zum Thema Klimaanpassung und zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Sprechzeiten
Mo bis Fr: 10.00 bis 15.00 Uhr
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
FSPA.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz