Förderaufruf
Meeres- und Küstenökosysteme können auf natürliche Weise Kohlenstoff binden und langfristig als CO2-Senken und -Speicher fungieren. Schutz und naturverträgliche Nutzung von Meer und Küste stärken beziehungsweise erhalten diese natürlichen Funktionen und erhöhen die Resilienz gegenüber klimabedingten Änderungen. Mit dem Handlungsfeld 3 „Meere und Küsten“ fördert der Bund Projekte, die den Natürlichen Klimaschutz in der deutschen Nord- und Ostsee sowie den dazugehörigen Küstengebieten verbessern.
Zu diesem Zweck gewährt der Bund nach den Bestimmungen der Paragraphen 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen für die Durchführung von Projekten, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz).
Mit den geförderten Maßnahmen sollen auch Beiträge zur Unterstützung internationaler und europäischer Maßnahmen zum Meeresnaturschutz, wie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), des HELCOM Baltic Sea Action Plan (BSAP), der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der geplanten EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, geleistet werden.
Es sollen investive Vorhaben gefördert werden, die natürliche Ökosysteme unmittelbar stärken bzw. wiederherstellen und somit die CO2-Speicherfähigkeit in (intakten) Ökosystemen erhöhen und Treibhausgasemissionen aus solchen Ökosystemen reduzieren.
Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zum:
- Erhalt und Wiederaufbau von Salzwiesen/Küstenüberflutungsmooren, zum Beispiel durch Ausdeichung von Poldern, Öffnung von Deichen, Wiederherstellung/Vergrößerung von Prielen, Wiedervernässung, Wiederherstellung natürlicher Überflutungsdynamiken, Beweidung
- Erhalt und Wiederaufbau von Seegraswiesen, zum Beispiel durch Anpflanzung von Seegraspopulationen in Pilotvorhaben, Wiederherstellung günstiger Wachstumsbedingungen
- Erhalt und Wiederaufbau von Algenwäldern, z.B. durch Anpflanzung/Transplantation von Rot- oder Braunalgen in Pilotvorhaben.
Darüber hinaus sollen auch Vorhaben gefördert werden, die schwerpunktmäßig dem Wissens- und Kompetenzaufbau in den folgenden Bereichen dienen:
- Ermittlung/Quantifizierung von langfristigen CO2-Speicher- und Bindungskapazitäten
- Erfassung des aktuellen Vorkommens der verschiedenen Ökosysteme
- Auswirkungen von anthropogenen/klimatischen Einflüssen auf die Kohlenstoffspeicherfähigkeit
- Erhöhung der Kohlenstoffspeicherkapazität durch Modellvorhaben.
Der Förderaufruf richtet sich an die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, d.h. an die Anrainer von Nord- und Ostsee.