Förderrichtlinie ANK-Auen
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium Maßnahmen zur Renaturierung von Auen an Fließgewässern (ausgenommen Bundeswasserstraßen). Hierzu gehört etwa die Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, die Entwicklung auetypischer Lebensräume oder die Gestaltung naturnaher Uferbereiche.
Gefördert werden in erster Linie Kommunen, Verbände, Behörden, Stiftungen und Vereine mit Sitz in Deutschland. Die Unterstützung erfolgt als Teilfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (max. zehn Millionen Euro), wobei ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens fünf Prozent vorgesehen ist.
Online-Seminare zum Skizzenverfahren
Zur Förderrichtlinie ANK-Auen finden zwei Online-Veranstaltungen für Förderinteressierte statt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und sich optimal auf die Skizzeneinreichung vorzubereiten.
- 21.05.2026, 10:00 - 11:00 Uhr: Vorstellung der Förderrichtlinie ANK-Auen
- 17.06.2026, 10:00 - 11:00 Uhr: Informationsveranstaltung zur Skizzeneinreichung
Alle Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Eine Anmeldung über die verlinkten Veranstaltungsseiten ist erforderlich.
Kontakt
+49 30 72618 0234 E-Mail schreiben
Für Fragen zur Förderrichtlinie, zur Antragstellung, zur Projektdurchführung und zum Projektabschluss.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 10 bis 14 Uhr
Kontakt
+49 30 72618 0200 E-Mail schreiben Zur Webseite
Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, fachliche Fragen zum Thema Auenrenaturierung und zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 10 bis 14 Uhr
Förderung beantragen
Projektanträge können nach erfolgreicher Skizze bis Ende 2026 über das easy-Online Portal des Bundes eingereicht werden.