Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK) – Vorstellung der Förderrichtlinie
Copyright: istock / Wirestock
Das Online-Seminar stellt die Förderrichtlinie des neuen ANK-Förderprogramms „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ vor.
Inhalt:
Intakte Auen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Naturschutz. Sie nehmen Kohlenstoff aus der Luft auf und speichern ihn langfristig. Außerdem mildern sie Hochwasser und Dürren ab, fördern die Grundwasserneubildung und gehören zu den artenreichsten Ökosystemen.
Die neue Förderrichtlinie „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ des Bundesumweltministeriums tritt am 01.05.2026 in Kraft und ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Sie unterstützt bundesweit Projekte, die naturnahe Auenlandschaften wiederherstellen (ausgenommen sind Bundeswasserstraßen). Gefördert werden unter anderem Projekte zur Anbindung ehemaliger Flussläufe, zur Entwicklung von Auwäldern oder zum Rückbau überflüssiger Hindernisse. Das Programm richtet sich insbesondere an Kommunen, Landesbehörden, Unternehmen, Vereine und Organisationen.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die ANK-Förderrichtlinie und beantwortet kompakt die Fragen: Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Und wie wird gefördert? Dazu haben Sie im Rahmen eines FAQs die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen.
Eine zweite Veranstaltung zum Skizzenverfahren findet am 17.06.2026 statt.
Vorläufiges Programm
10:00-10:10 Uhr: Einführung und Grußwort durch das Bundesumweltministerium
10:10-10:40 Uhr: Inhalte der Förderrichtlinie
10:40-11:00 Uhr: Fragen & Antworten
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände, Vereine und weitere Förderinteressierte.
Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenfrei.