Soziale Einrichtungen und Kommunen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben heute von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Förderscheck erhalten.
Soziale Einrichtungen und Kommunen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben heute von Bundesumweltministerin Svenja Schulze einen Förderscheck erhalten. Damit gehen die ersten Projekte aus dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ an den Start. Mit Hilfe dieser Fördermittel wollen die Einrichtungen konkrete Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Sonnensegel für Spielflächen sowie Beratungen und umfassende Anpassungskonzepte finanzieren. Mit dem Förderprogramm aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket will das BMU gegen die Folgen des Klimawandels vorgehen sowie das Arbeitsumfeld der Beschäftigten und die Lebensqualität in den Einrichtungen verbessern.
Schule, Kitas und Alten- und Pflegeheime – die ersten bewilligten Vorhaben des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bilden die Vielfalt des Sozialwesens ab. Die Antragsteller*innen kommen aus verschiedenen Teilen Deutschlands:
- Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin, Teltow (Brandenburg): Verschattung und Begrünung der Außenanlagen der Altenpflegeeinrichtung Haus Horeb;
- Kurt Klay Grundschule, Samtgemeinde Lutter am Barenberge (Niedersachsen): Installation von Sonnenschutzeinrichtungen als Hitzeschutz;
- Bundesstadt Bonn (Nordrhein-Westfalen): Entwicklung von Klimakonzepten für Umbau und Sanierung von drei Kitas, Beratung für 20 Kindertagesstätten zu möglichen Maßnahmen der Klimaanpassung (vor allem Hitzeschutz);
- ASB Pflegeheim „Am Weinberg“, Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern): Verschattung am Gebäude (solarbetriebene Rollläden), Einbau von Fenstern mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung und Terrassenüberdachung zur Verschattung von Aufenthaltsbereichen;
- Diakomed - Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH, Hartmannsdorf (Sachsen): Konzepterstellung zur Anpassung des Krankenhauses an den Klimawandel
Das Förderprogramm richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Mit 150 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium bis 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, um sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Die Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen zugleich häufig auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz. Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels tragen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft bei und mindern u. a. die Risiken für Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und mehr.
Die hohe Zahl der eingereichten Anträge, die Ende 2020 im 1. Förderfenster des neuen Programms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ eingereicht wurde, zeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei Kommunen und Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Trägern sozialer Einrichtungen bereits ein bedeutendes Thema ist. Innerhalb von sechs Wochen waren aus dem gesamten Bundesgebiet – trotz der hohen Belastungen durch die zweite Corona-Welle – rund 600 Anträge mit einem Fördervolumen von fast 100 Millionen Euro eingegangen. Derzeit prüft das BMU in Zusammenarbeit mit dem Projektträger, der ZUG gGmbH alle vorliegenden Anträge. Ein weiteres Förderfensters ist geplant und wird rechtzeitig bekanntgegeben.