Förderfenster geschlossen
Aktuell ist keine Antragstellung in der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) möglich. Alle Organisationen, die einen Antrag gestellt haben, wurden über den weiteren Verlauf informiert. Wenn Sie informiert werden möchten, sobald ein neues Förderfenster geöffnet wird, tragen Sie sich gern hier in unseren E-Mailverteiler ein.
Über die Förderrichtlinie
Die zunehmenden Auswirkungen der Klimaerhitzung sind in Deutschland längst spürbar. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten kommen häufiger vor, dauern länger an und nehmen an Intensität zu. Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von diesen Auswirkungen betroffen, denn dort werden kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung betreut und gefördert.
Vulnerable Personengruppen wie diese sind den Gefahren und Risiken der Klimaerhitzung besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, durch die Förderung vorbildhafter Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Die Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte:
- Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
- Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten.
- Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).
Die Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf naturbasierte Maßnahmen. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best-Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.
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Foerderrichtlinie_AnpaSo_2024
348 KB, PDF, barrierefrei
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