Mit dem Start der IKI Medium Grants übernimmt die ZUG ein neues Klimaschutz-Förderprogramm des BMU für globale Nord-Süd-Zusammenarbeit, das den globalen Klima- und Biodiversitätsschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt.
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördert über thematische und länderspezifische Auswahlverfahren vorranging großvolumige Programme, um die Entwicklung zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Welt zu beschleunigen. Für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Biodiversitätskonvention braucht es aber auch kleinere Akteurinnen und Akteure in Entwicklungs- und Schwellenländern und die wirksame Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen vor Ort. Das IKI-Programm für Kleinprojekte setzt genau hier an.
Neben den 2019 ins Leben gerufenen IKI Small Grants startete deshalb im Februar 2020 das neue Förderprogramm IKI Medium Grants. Es fördert mittelgroße Projekte mit bis zu 800.000 Euro. Möglich sind Modellprojekte, Formate zum Wissensaustausch sowie zum Auf- und Ausbau von Wissen und Ressourcen in den Partnerländern. Zur Auswahl der Projekte findet ein regelmäßiger, zweistufiger Ideenwettbewerb mit variierenden Schwerpunktthemen statt. Es ist geplant, circa zehn bis 15 Projekte pro Jahr zu beauftragen. Mit der Betreuung der IKI Medium Grants ist die "Zukunft – Umwelt – Gesellschaft" (ZUG) gGmbH beauftragt. Damit betreut das IKI Secretariat der ZUG neben den Themen- und Ländercalls nun ein weiteres Förderprogramm der IKI.
Erste Förderschwerpunkte: Minderung & Biodiversität
Die Schwerpunkte des ersten IKI-Medium-Grants-Aufrufs liegen auf den Bereichen Minderung und Biodiversität. Im Förderbereich Minderung können Projekte in den Bereichen Energie, Mobilität und Stadt eingereicht werden. Der Förderbereich Biodiversität greift insbesondere die im kommenden Jahr startende UN-Dekade für die Wiederherstellung von Ökosystemen (2021 bis 2030) sowie die nachhaltige Nutzung von Schutzgebieten und Ökosystemen auf. Darüber werden Projekte gefördert, die die Zivilgesellschaft stärken, um einen wirksamen Beitrag zur Biodiversitätskonvention zu leisten.
Ab sofort und bis zum 12. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ) können Projektskizzen in deutscher Sprache ausschließlich online eingereicht werden. Projekte können frühestens ab dem ersten Quartal 2021 gefördert werden. Eine Anschlussfinanzierung aus Mitteln der IKI ist grundsätzlich nicht möglich.
Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen (Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften), Lehrstühle und Institute staatlicher und nichtstaatlicher Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Think Tanks sowie gemeinnützige Unternehmen mit Hauptsitz und Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Die antragsstellenden Durchführungsorganisationen müssen in der Regel seit mindestens drei Jahren kontinuierlich in der internationalen Zusammenarbeit im Klima- beziehungsweise Biodiversitätsschutz tätig gewesen sein. Sie müssen darüber hinaus nachweislich in der Lage sein, Projekte gemeinsam und unter umfänglicher Einbeziehung von Durchführungspartnern in den Zielländern zu entwickeln und durchzuführen.