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Förderprogramm gegen Meeresmüll

offen
Plastikflaschen und Plastikmüll schwimmen im Meer

Call 2025

Das Bundesumweltministerium hat am 20. Januar 2025 den vierten Förderaufruf (Call) des Förderprogramms gegen Meeresmüll gestartet.

Das Ausschreibungsverfahren verläuft zweistufig: In der ersten Auswahlstufe können Interessierte bis 22. April 2025 zunächst Projektskizzen einreichen. In der zweiten Auswahlstufe werden die Antragstellenden ausgewählter Skizzen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen.

Was wird gefördert?­

Die förderfähigen Maßnahmen sind in der Förderrichtlinie des Programms definiert: Dazu zählen vor allem Projektansätze in den Bereichen nachhaltiger Produktion, zirkuläres Design und Kreislauflösungen, integrierte Abfallmanagementsysteme, Beratung und Kapazitätsaustausch, Abfallinformationssysteme sowie gesellschaftlicher Transformation. Nähere Informationen zu den Zielen und Förderkriterien des Förderprogramms finden Sie hier.

Welche Schwerpunkte setzt der Fördercall 2025?

Ein besonderes Förderinteresse besteht für den Call 2025 an Projekten zur Vermeidung von Meeresmüll mit den folgenden geografischen und inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Projekte in Small Island Developing States, insbesondere mit Projektaktivitäten zu Abfallvermeidung und Wiederverwendung bzw. Mehrwegsystemen
  • Projekte in Ländern mit ausgeprägtem Bedarf im Rahmen der Entwicklung des globalen Plastikabkommens
  • Projekte in Ländern mit gesteigerter Vorbildfunktion, zum Beispiel förderfähige Mitgliedstaaten der Internationalen Koalition gegen Plastikvermüllung (High Ambition Coalition to end plastic pollution)
  • Projekte mit Fokus auf soziale Nachhaltigkeit, darunter: Die Inklusion des informellen Sektors, Geschlechtergerechtigkeit und Zusammenarbeit mit marginalisierten Gruppen

Ausdrücklich ebenfalls im Förderinteresse des Bundesumweltministeriums sind Projektskizzen, die andere, im Rahmen der Förderrichtlinie förderfähige Maßnahmen verfolgen. Reine Entnahmemaßnahmen – zum Beispiel „Fishing for Litter“ in Flüssen oder Küstenbereichen –, die thermische Nutzung von Plastikabfällen sowie Verwertung anderer Abfallfraktionen werden grundsätzlich nicht gefördert.

Projekte können mit einer Projektlaufzeit von maximal vier Jahren planen. Die mögliche Förderhöhe pro Projekt liegt bei einer Million Euro bis maximal sechs Millionen Euro.

Projekte müssen in ODA-fähigen Ländern durchgeführt werden. Die Gründung von Konsortien mit Organisationen aus den Partnerländern beziehungsweise -regionen wird vorausgesetzt. Von allen Projekten wird die Umsetzung der ZUG-Safeguards und des Beschwerdemechanismus des Förderprogramms erwartet. Ebenfalls werden eine dekoloniale und rassismuskritische Projektkonzeption nach zeitgemäßen Formen internationaler Zusammenarbeit sowie ausgeprägte Stakeholder-Partizipation erwartet.

Wer wird gefördert?

Eine Skizze können Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen sowie Einrichtungen stellen, die einen Sitz in Deutschland haben. Diese müssen Kooperationen mit Durchführungsorganisationen in ODA-Ländern bilden und eine gemeinsame Expertise zum Beispiel in den folgenden Bereichen nachweisen: Projektumsetzung in einkommensschwachen Ländern, Produktentwicklung, Lieferkettenmanagement, Abfall- und Kreislaufwirtschaft und Circular Economy, gesellschaftliche Transformation und Verhaltenswandel, Wasser- und Ressourcenmanagement oder anderweitigen projektrelevanten Feldern. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

Darüber hinaus sind Regierungen nicht berechtigt, eine direkte Finanzierung zu erhalten. Bei der Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen am Projekt darf deren Gewinnverfolgungsabsicht im Projektzeitraum nicht im Vordergrund stehen.

Wie erfolgt die Skizzeneinreichung?

Die Skizzeneinreichung erfolgt über das elektronische Formularsystem Jira. Nähere Informationen zum Zuwendungszweck, den Zuwendungsvoraussetzungen, dem finanziellen Fördervolumen und dem Verfahren finden Sie auf der Website des Förderprogramms. Potenzielle Antragssteller*innen können sich bei Fragen zum Förderprogramm und zur Skizzeneinreichung gerne direkt über an die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH wenden.

­­Weitere Informationen, Downloads und Links

Kontakt

Förderprogramm gegen Meeresmüll E-Mail schreiben