Neues Förderfenster öffnet vom 15.05.-15.08.2025
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) öffnet vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 ein neues Förderfenster zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen. Dafür werden Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Über die DAS-Förderrichtlinie
Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Die Förderrichtlinie DAS wurde verlängert und tritt am 5. Dezember 2024, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2024 B4), in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Die Förderung des BMUV schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.
Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Das vergangene Förderfenster im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Dieser besondere Förderaufruf der DAS setzte im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität sollten hierdurch besonders hervorgehoben werden. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Das BMUV beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.
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