Förderaufruf 2024
Im dritten Förderfenster der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) konnten vom 1. Oktober 2024 bis zum 15. Dezember 2024 Anträge eingereicht werden. Der Auswahlprozess ist abgeschlossen. Für Projekte mit Förderzusage stellen wir hier neben Hinweisen zur Durchführung auch Vorlagen für Zwischenberichte, Schlussberichte sowie die benötigte Belegliste zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie am Ende dieser Seite.
Wer ist antragsberechtigt?
Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.
Kontakt
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Für Fragen zur Förderrichtlinie, zur Antragstellung, zur Projektdurchführung und zum Projektabschluss.
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+49 30 39001 201 E-Mail schreiben Zur Webseite des ZKA
Für allgemeine Fragen zur Förderrichtlinie, zum Thema Klimaanpassung und zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Sprechzeiten
Mo bis Fr: 10.00 bis 15.00 Uhr
Hinweise für die Projektdurchführung und Nutzung von profi-Online
Vorlagen Zwischenbericht, Schlussbericht und Belegliste
Die Vorlagen für den Schlussbericht stellen wir hier in Kürze zur Verfügung.