Die Maßnahmenflächen müssen für den Antragstellenden verfügbar sein. Dazu können eigene Grundstücke eingebracht oder Grundstücke zur Umsetzung der Maßnahmen bzw. zu Tauschzwecken erworben werden. Darüber hinaus können bereits von Antragstellenden gepachtete Flächen und im Rahmen des Projektes neu angepachtete Flächen als Maßnahmenflächen dienen. Die Definition zu Maßnahmenflächen finden Sie in den Indikatoren-Kennblättern.
Die Erreichung der Klima- und Naturschutzziele muss auf den betreffenden Flächen dauerhaft gesichert werden. Hierfür ist im Grundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Für jedes Grundstück, das mithilfe der Zuwendung erworben wurde, ist zusätzlich eine dingliche Sicherheit zur Absicherung möglicher Rückforderungs- und Zinsansprüche einzutragen. Bleiben die Flächen bei den ursprünglichen Eigentümern, können auch die Nutzungsrechte abgekauft oder übertragen werden. Dafür ist ein Eintrag ins Grundbuch oder ein Gestattungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens der Projektlaufzeit sowie einer Zweckbindung von 20 Jahren notwendig.