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InAWi: Klimamoorschutz – Vorbereitung der Wiedervernässung in den Moorregionen

Förderung bis zum 31.12.2027 beantragen
Bewirtschafteter Moorboden

Förderrichtlinie InAWi

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)

Mit der Förderrichtlinie InAWi fördert das Bundesumweltministerium (BMUKN) Maßnahmen, die der Aktivierung in den Moorregionen dienen und infolgedessen die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland voranbringen. Gefördert werden Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen (Förderschwerpunkt 1), die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten (Förderschwerpunkt 2), das Moorbodenschutzmanagement (Förderschwerpunkt 3) sowie länderübergreifende Strategien (Förderschwerpunkt 4).

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Für die Antragstellung beachten Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen und nutzen Sie bitte die bereitgestellten Antragsdokumente im unteren Download-Bereich dieser Website. 

Besonders relevant ist das Merkblatt zur Förderrichtlinie InAWi. Das Merkblatt bietet Antragstellenden eine strukturierte Übersicht über die Inhalte, Anforderungen und Abläufe im Rahmen der Förderrichtlinie. Es enthält grundlegende Hinweise zu den Förderschwerpunkten 1 - 4, erläutert die Fördermodalitäten sowie die erforderlichen Antragsunterlagen und beschreibt den Ablauf der Antragstellung. Darüber hinaus werden Hinweise zur Projektgestaltung und dessen förderfähige Inhalte, zuwendungsrechtlichen Vorgaben und zur Berichterstattung gegeben. Die Nutzung des aktuellen Merkblatts wird empfohlen, um eine vollständige und formgerechte Antragstellung sicherzustellen.

Kontakt

Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi) +49 30 72618 0799 E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr

Förderung beantragen

Stellen Sie bis zum 31. Dezember 2027 Ihren Antrag über das easy-Online Portal des Bundes.

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Häufig gestellte Fragen