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Auenrenaturierung an Fließgewässern

aktuell offen
Mitteleuropäische Auenlandschaft mit mäanderndem Fluss

Förderrichtlinie ANK-Auen

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium Maßnahmen zur Renaturierung von Auen an Fließgewässern (ausgenommen Bundeswasserstraßen). Hierzu gehört etwa die Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, die Entwicklung auetypischer Lebensräume oder die Gestaltung naturnaher Uferbereiche. 

Gefördert werden in erster Linie Kommunen, Verbände, Behörden, Stiftungen und Vereine mit Sitz in Deutschland. Die Unterstützung erfolgt als Teilfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (max. zehn Millionen Euro), wobei ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens fünf Prozent vorgesehen ist.

Kontakt

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) – Auenrenaturierung an Fließgewässern +49 30 72618 0234 E-Mail schreiben

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 10 bis 15 Uhr

Förderung beantragen

Stellen Sie bis zum 31. Dezember 2026 Ihren Antrag über das easy-Online Portal des Bundes.

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