Förderrichtlinie ANK-Auen
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium Maßnahmen zur Renaturierung von Auen an Fließgewässern (ausgenommen Bundeswasserstraßen). Hierzu gehört etwa die Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, die Entwicklung auetypischer Lebensräume oder die Gestaltung naturnaher Uferbereiche.
Gefördert werden in erster Linie Kommunen, Verbände, Behörden, Stiftungen und Vereine mit Sitz in Deutschland. Die Unterstützung erfolgt als Teilfinanzierung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (max. zehn Millionen Euro), wobei ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens fünf Prozent vorgesehen ist.
Förderung beantragen
Stellen Sie bis zum 31. Dezember 2026 Ihren Antrag über das easy-Online Portal des Bundes.