Förderrichtlinie 1.000 Moore
Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)
Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.
Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.
Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):
- FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
- FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
- FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
- FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Für die Antragstellung beachten Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen und nutzen Sie bitte die bereitgestellten Antragsdokumente im unteren Download-Bereich dieser Website.
Besonders relevant ist das Merkblatt zur Förderrichtlinie 1.000 Moore. Das Merkblatt bietet Antragstellenden eine strukturierte Übersicht über die Inhalte, Anforderungen und Abläufe im Rahmen der Förderrichtlinie. Es enthält grundlegende Hinweise zu den Förderschwerpunkten 1 - 4, erläutert die Fördermodalitäten sowie die erforderlichen Antragsunterlagen und beschreibt den Ablauf der Antragstellung. Darüber hinaus werden Hinweise zur Projektgestaltung und dessen förderfähige Inhalte, zuwendungsrechtlichen Vorgaben und zur Berichterstattung gegeben. Die Nutzung des aktuellen Merkblatts wird empfohlen, um eine vollständige und formgerechte Antragstellung sicherzustellen.
Kontakt
Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) +49 30 72618 0798 E-Mail schreiben
Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:
Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr
Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr
Förderung beantragen
Projektanträge können ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Dokumente zur Antragstellung
- Vorlage Vorhabenbeschreibung 1.000 Moore (FSP 1) (454 KB, XLSX)
- Vorlage Vorhabenbeschreibung 1.000 Moore (FSP 2) (538 KB, XLSX)
- DAWI-De-minimis Erklärung 1.000 Moore (49 KB, DOCX)
- BMUKN_Trennungsrechnung_GKEVgGmbH_ba.docx (188 KB, DOCX)
- 1000 Moore: Vorlage "Anträge auf Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten" (291 KB, DOCX)
- 1000 Moore_Datenschutzhinweise (121 KB, PDF, barrierefrei)
Hilfsdokumente
- Merkblatt Förderrichtlinie 1.000 Moore (Version: 17.11.2025) (468 KB, PDF)
- Vorstellung des Förderprogramms 1.000 Moore – Schulungspräsentation (1 MB, PDF, barrierefrei)
- Anforderungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Förderschwerpunkte – Schulungspräsentation (1 MB, PDF, barrierefrei)
- Hinweise zur Antragstellung – Schulungspräsentation (1 MB, PDF, barrierefrei)