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1.000 Moore: Klimamoorschutz – Wiedervernässung naturschutzbedeutsamer Moore

Förderung bis zum 31.12.2027 beantragen
Moorloch Lüneburger Heide

Förderrichtlinie 1.000 Moore

Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore) 

Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt.

Förderfähig sind nur Maßnahmen auf Flächen, auf denen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung stattfindet. Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig. Gefördert werden sowohl Maßnahmen auf Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
  • FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
    • FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
    • FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Für die Antragstellung beachten Sie die Antworten auf die häufig gestellten Fragen und nutzen Sie bitte die bereitgestellten Antragsdokumente im unteren Download-Bereich dieser Website.

Besonders relevant ist das Merkblatt zur Förderrichtlinie 1.000 Moore. Das Merkblatt bietet Antragstellenden eine strukturierte Übersicht über die Inhalte, Anforderungen und Abläufe im Rahmen der Förderrichtlinie. Es enthält grundlegende Hinweise zu den Förderschwerpunkten 1 - 4, erläutert die Fördermodalitäten sowie die erforderlichen Antragsunterlagen und beschreibt den Ablauf der Antragstellung. Darüber hinaus werden Hinweise zur Projektgestaltung und dessen förderfähige Inhalte, zuwendungsrechtlichen Vorgaben und zur Berichterstattung gegeben. Die Nutzung des aktuellen Merkblatts wird empfohlen, um eine vollständige und formgerechte Antragstellung sicherzustellen.

Kontakt

Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) +49 30 72618 0798 E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr

Förderung beantragen

Projektanträge können ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.

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Häufig gestellte Fragen