Über das Förderprogramm
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Seit dem Jahr 2008 fördert sie den Schutz des Klimas und der Biodiversität im globalen Süden.
Mit der IKI erfüllt Deutschland seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens und des Kunming-Montreal Global Biodiversity Frameworks. Innerhalb der Bundesregierung ist IKI im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verankert. In Abstimmung mit dem BMUKN werden aber auch einzelne Projekte vom Auswärtigen Amt beauftragt und umgesetzt.
Förderbereiche
Die IKI finanziert Projekte von Organisationen, die in und mit Ländern des globalen Südens Maßnahmen innerhalb der vier IKI-Förderbereiche realisieren. Dies sind
- die „Minderung von Treibhausgasemissionen“,
- die „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“,
- der „Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken wie Wälder oder Moore und die Reduzierung von Emissionen durch die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradation (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)“ und
- der „Schutz der biologischen Vielfalt“.
Von Beginn der IKI an wurden die Bereiche zusammengedacht, und viele Projekte sind bereichsübergreifend konzipiert worden. So gab und gibt die IKI wichtige Impulse für die Umsetzung einer ehrgeizigen Klima- und Biodiversitätspolitik in ihren Partnerländern.
Förderphilosophie
Mit IKI Compete und IKI Invest arbeitet die IKI mit aufeinander abgestimmten Förderinstrumenten.
Im Rahmen von IKI Compete führt die IKI verschiedene Ideenwettbewerbe (Themencalls, Ländercalls, IKI Medium Grants, IKI Small Grants) durch. Mit den Projekten, die aus diesen Verfahren hervorgehen, setzt die IKI auf eine große Vielfalt an Durchführungsorganisationen, die höchste Qualität, Innovation und große Erfahrungen in den Partnerländern mitbringen.
IKI Invest umfasst Einzahlungen in Treuhandfonds und Beiträge zu multilateralen Großinitiativen.
Für die Auswahl und thematische Schwerpunktsetzung in allen Förderinstrumenten stellt die IKI-Strategie 2030 ab dem Jahr 2024 den verbindlichen Rahmen dar.
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