Während Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs) selbstverständlich auch Projektanträge in den vier LIFE-Teilprogrammen oder zu speziellen thematischen Ausschreibungen (für sogenannte Vorbereitende Projekte / PREP-Calls, s. unten) einreichen können, gibt es darüber hinaus noch eine weitere Fördermöglichkeit für NGOs: Betriebskostenzuschüsse (Operating Grants) können als Beitrag zu bestimmten operativen und administrativen Kosten von Organisationen ohne Erwerbscharakter gewährt werden, die Ziele von allgemeinem Unionsinteresse verfolgen, in erster Linie umwelt- oder klimapolitisch tätig sind und an der Ausarbeitung, Durchführung und Durchsetzung der Unionspolitik und des Unionsrechts mitwirken (s. Artikel 11(6) der LIFE-Verordnung 2021-2027).
Für die Operating Grants gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst muss ein Antrag für ein zwei- oder dreijähriges ‚Framework Partnership Agreement‘ (FPA / Rahmenvereinbarung) gestellt werden. Zusätzlich ist ein jährlicher Antrag für ein ‚Specific Grant Agreement‘ (SGA / spezifische Zuschussvereinbarung) notwendig. Diesen SGA-Antrag können nur Organisationen mit einer aktuellen Rahmenvereinbarung (FPA) stellen.
Am 13. Juli 2021 wurden Ausschreibungen für Rahmenvereinbarungen (FPA: LIFE-2021-NGO-OG-FPA) und spezifische Zuschussvereinbarungen (SGA: LIFE-2021-NGO-OG-SGA) veröffentlicht.
Auch ein ‚Model Grant Agreement‘ für diese ‚Operating Grants‘ steht online zur Verfügung.
In den Jahren 2022 und 2023 gab es nur Ausschreibungen für spezifische Zuschussvereinbarungen (SGA / für die Umsetzungsjahre 2023 und 2024) für solche NGOs, die im Jahr 2021 erfolgreich eine Rahmenvereinbarung (FPA) beantragt haben.
Die nächste Ausschreibung für zweijährige Rahmenvereinbarungen (FPA) erwarten wir am 18. April 2024.
Der maximale EU-Zuschuss bei den LIFE-Betriebskostenzuschüssen für NGOs beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr liegt die Obergrenze für den EU-Zuschuss ferner bei 700.000 Euro.
Förderfähig sind pauschal 50 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Personalkosten. Zusätzlich können über eine Pauschale Kosten für Reisen, Ausrüstungsgegenstände und Abschreibungen, externe Verträge, Mieten und sonstige direkte Ausgaben abgedeckt werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der LIFE Website der zuständigen EU-Agentur CINEA sowie in einer Präsentation der Agentur zu den Ausschreibungen des Jahres 2021.