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LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Das LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität trägt zum Schutz sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natur in der EU bei. Das Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten.

Der übergeordnete Leitgedanke des LIFE-Programms ist, die Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik zu fördern. Für das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität bedeutet dies: Die Projekte sollen vor allem zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie beitragen sowie den Ausbau des Natura 2000-Netzwerks voranbringen. Ebenso sollen sie die Umsetzung der EU-Verordnung zu den invasiven gebietsfremden Arten unterstützen. Auch das Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 kann im Fokus stehen, insbesondere das transeuropäische Naturschutznetz und der EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur. Wie alle LIFE-Teilprogramme soll das Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität zum Erreichen der Ziele des EU Green Deals beitragen.

LIFE-Natur-Projekte können eine große Bandbreite thematischer Schwerpunkte haben. Die zentralen Handlungsfelder reichen beispielsweise vom Schutz gefährdeter Arten über die Renaturierung degradierter Ökosysteme bis zur Entwicklung städtischer Gebiete sowie der Land- und Forstwirtschaft im Einklang mit der Natur. Konkrete Informationen zu den aktuellen Schwerpunkten finden Sie im Kapitel 1 der Priority Topics. Auch in einer Präsentation von Frank Vassen (Europäische Kommission, Abteilung Naturschutz) werden die aktuellen Schwerpunktthemen vorgestellt (Video und Präsentationsfolien).

Förderfähige Projektarten

Folgende Projektarten können im LIFE-Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität gefördert werden:

Standard Action Projects (SAPs)

Die Standard Action Projects stellen die traditionelle Form der LIFE-Projekte dar und umfassen Demonstrations-, Best-Practice- und Pilotprojekte. Antragstellende können diese relativ frei gestalten. Die maximale Förderquote liegt in der Regel bei 60 Prozent.

In speziellen Fällen kann auch eine Förderquote von 67 oder 75 Prozent erreicht werden. Eine Finanzierungsrate von 75 Prozent ist für Projekte vorgesehen, die ausschließlich folgende Naturschutzaspekte adressieren:

  • prioritäre Lebensräume oder Arten gemäß den Anhängen der EU-FFH-Richtlinie
  • vom Ornis-Ausschuss (Gremium zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie) als „für die Finanzierung vorrangig“ (priority for funding) eingestufte Vogelarten 
  • Lebensraumtypen oder Arten gemäß den Anhängen der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand in den neuesten verfügbaren biogeografischen Bewertungen auf EU- und nationaler Ebene als ungünstig-schlecht und abnehmend (U2-) bewertet sind
  • Lebensraumtypen oder Arten (außer Vogelarten), deren Bedrohungsstatus auf EU-Ebene in den aktuellsten europäischen Roten Listen als gefährdet oder schlechter bewertet wird
  • andere Lebensräume oder Arten in Gebieten, die nicht in den europäischen Roten Listen erfasst sind und deren Gefährdungsstatus in den aktuellsten globalen Roten Listen der International Union for Conservation of Nature (IUCN) als gefährdet oder schlechter eingestuft ist.

Projekte, die zum Teil die oben genannten Arten adressieren, aber auch auf nicht-prioritäre Arten abzielen, können eine finanzielle Förderung von bis zu 67 Prozent erhalten – vorausgesetzt, der Schwerpunkt liegt auf den prioritären Arten. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei den SAPs zehn Jahre.

Strategic Nature Projects (SNAPs)

Strategic Nature Projects sind großflächige Naturschutzprojekte, an denen mehrere Bundesländer beteiligt sind. Ziel ist die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme wie der Prioritären Aktionsrahmen (PAFs) gemäß der FFH-Richtlinie sowie anderer Pläne oder Strategien, die zur Implementierung der Naturschutz- und/oder Biodiversitätspolitik oder -gesetzgebung der EU beitragen.

Durch die SNAPs sollen die angestrebten Prioritäten und Ziele auch in andere Politikfelder Eingang finden. Komplementär zu den EU-LIFE-Mitteln müssen auch andere Finanzierungsinstrumente mobilisiert werden. Die maximale LIFE-Förderquote liegt bei 60 Prozent. Ein SNAP kann maximal 14 Jahre lang gefördert werden.

Technical Assistance Preparation Projects (TA-PPs)

Die Technical Assistance Preparation Projects dienen der Vorbereitung eines strategischen Naturschutzprojekts (SNAPs, s. oben). Am Ende eines TA-PP im Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität sollte die Antragstellung für ein SNAP stehen. Die maximale EU-Förderquote von TA-PPs liegt bei 60 Prozent, der maximale EU-Beitrag ist auf 70.000 Euro pro Projekt limitiert. Die Höchstdauer der Förderung beträgt zwei Jahre.

Technical Assistance for Replication (TA-R)

Mit LIFE-TA-R-Projekten möchte die EU dafür sorgen, dass Erfahrungen und Ergebnisse bisheriger EU-Förderungen besser nutzbar werden. Ziel ist die Vorbereitung zur Erleichterung oder Ermöglichung des Upscaling und der Replikation von Ergebnissen aus anderen Projekten, die durch das LIFE-Programm oder andere EU-Förderprogramme finanziert wurden. Es sind ‚Technical Assistance‘-Projekte, d. h. es geht im TA-R-Projekt nicht um die Umsetzung des Upscalings und der Vervielfältigung, sondern vor allem um deren Vorbereitung. Mit den Projekten soll also der Weg für Upscaling und Replikation von Ergebnissen früherer EU-Projekte geebnet werden, indem z. B. in den / mit Hilfe der TA-R-Projekte(n) administrative, gesetzgeberische, finanzielle oder auch fachliche Hürden überwunden werden. Die maximale EU-Förderquote von TA-Rs liegt bei 60 Prozent und der maximale EU-Beitrag ist auf eine Million Euro pro Projekt limitiert. Es werden pro Ausschreibungsjahr insgesamt sechs bis zwölf Projekte im Rahmen der LIFE-Teilprogrammen ‚Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität‘ sowie ‚Naturschutz und Biodiversität‘ gefördert.

Weitere Informationen

Informationen zu laufenden, bald anstehenden und vergangenen Ausschreibungen im LIFE-Programm finden Sie unter Ausschreibungen.

Unter Downloads stehen Ihnen erläuternde Präsentationen und Videoaufzeichnungen von Vorträgen zu den LIFE-Ausschreibungen seit 2021 in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Materialien beinhalten nicht nur allgemeine Einführungen in das Förderprogramm, die einzelnen Teilprogramme und die Ausschreibungen, sondern auch Tipps aus der Projektpraxis, Erfahrungsberichte und Hinweise zum Antragsprozess sowie zur Projektkonzeption aus Sicht der Beratungsstelle.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter Antragstellung.

 

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 30 72618 0228 E-Mail schreiben

Kontakt

LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition Projektträger Jülich, Frau Priska Sonntag
+49 2461 618 955 E-Mail schreiben