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LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Mit dem LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung soll die Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Klimapolitik gefördert werden, um den Übergang zu einer nachhaltigen, fairen, energieeffizienten, klimaneutralen, widerstandsfähigen und auf erneuerbaren Energien basierenden Wirtschaft und Landnutzung zu erleichtern. 

Der europäische Green Deal ist eine konzeptuelle Grundlage für diesen Wandel. Er bietet nicht nur die Chance für die Etablierung eines umweltgerechten Wirtschaftsmodells, sondern auch für die Entwicklung sozial gerechter Maßnahmen.

Zu diesem Zweck sollen LIFE-Klima-Projekte innovative Ansätze, Methoden und Herangehensweisen entwickeln, erproben und fördern sowie die Anwendung entsprechender Best Practices voranbringen. Auch die Verbesserung der vorhandenen Wissensgrundlage, die Entwicklung und Umsetzung von Politik- oder Verwaltungskonzepten und die Verbesserung des Verwaltungshandelns können Inhalte sein.

Das Teilprogramm gliedert sich in folgende Schwerpunktbereiche:

  1. Abschwächung des Klimawandels (Climate Change Mitigation, CCM)
  2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)
  3. Verwaltungshandeln und Information im Klimabereich (Climate Change Governance and Information, CLIMA-GOV)

Nachfolgend zeigen wir thematische Beispiele zu diesen drei Schwerpunktbereichen. Das gesamte Themenspektrum ist in den Ausschreibungsunterlagen zu finden (Kapitel 2).

Abschwächung des Klimawandels (CCM)

Im Schwerpunktbereich Abschwächung des Klimawandels (CCM) stehen folgende Ziele im Zentrum:

  1. das Ziel Klimaneutralität bis 2050
  2. die Verringerung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 1990)

Das Teilprogramm unterstützt beispielsweise Projekte in den Sektoren Wirtschaft und Produktion, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Moormanagement, erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Mögliche Handlungsfelder (Areas of Intervention) sind unter anderem:

  • die Verminderung von Treibhausgasemissionen in den Sektoren, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem abgedeckt sind, einschließlich der Reduktion fluorierter Treibhausgase und von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen 
  • Projekte zur Optimierung des EU-Emissionshandelssystems oder solche mit Effekten auf emissions- und energieintensive Industrien
  • Projekte zur Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Verbesserung der Energieeffizienz 
  • innovative, emissionsreduzierende oder CO2-bindende Praktiken des Land-, Wald-, Boden-, Gewässer- oder Meeresmanagements
  • Projekte zu naturbasierten Lösungen, die der Atmosphäre CO2 entziehen, z. B. Ansätze zum Carbon Farming.

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

Im Schwerpunktbereich Anpassung an den Klimawandel (CCA) wird die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Effekten des Klimawandels gefördert. Im Fokus stehen Anpassungsstrategien in den Themenfeldern Politik und Planungsinstrumente, Stadtentwicklung, grün-blaue Infrastruktur, nachhaltige Wasserbewirtschaftung in dürregefährdeten Gebieten sowie Hochwasser- und Küstenmanagement. Auch Projekte zum Aufbau einer resilienten Land- und Forstwirtschaft und Infrastruktur sowie zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen können gefördert werden. Naturbasierte Lösungen sind ebenfalls willkommen.

Verwaltungshandeln und Information im Klimabereich (CLIMA-GOV)

Projekte im Schwerpunktbereich Verwaltungshandeln und Information (CLIMA-GOV) sollen die Entwicklung, Umsetzung und Einhaltung sowie das Monitoring der Klimagesetzgebung und Klimapolitik der EU unterstützen.

In diesen Schwerpunktbereich passen beispielsweise Vorhaben zur Verbesserung des Verwaltungshandelns, etwa durch die Stärkung der Kapazitäten bei öffentlichen und privaten Akteuren, oder Projekte zur Einbeziehung, Sensibilisierung und umfassenden Bewusstseinsbildung der Zivilgesellschaft sowie relevanter Interessenvertreterinnen und -vertreter.

Ein möglicher Ausgangspunkt für Projektideen ist die Umsetzung des Europäischen Klimapakts, der darauf abzielt, die Gesellschaft in Klimamaßnahmen einzubinden. Das Anstoßen von Verhaltensänderungen kann ebenso im Fokus stehen wie nachhaltige Finanzaktivitäten, die Entwicklung und Umsetzung von Monitoringmaßnahmen zu Treibhausgasemissionen oder zu Effekten der Klimapolitik. Auch die Weiterentwicklung von Klima- und Energiestrategien auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie Analysen und Bewertungen zu Funktionsweisen und zum Funktionieren des Emissionshandelssystems (ETS) können Projektinhalte sein.

Förderfähige Projektarten

Folgende Projektarten können im LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung gefördert werden:

Standard Action Projects (SAPs) 

Die Standard Action Projects stellen die traditionelle Form der LIFE-Projekte dar und umfassen Demonstrations-, Best-Practice- und Pilotprojekte. Antragstellende können diese relativ frei gestalten. Die maximale Förderquote liegt bei 60 Prozent. Die Höchstdauer der Förderung beträgt zehn Jahre.

Strategic Integrated Projects (SIPs)

Strategic Integrated Projects sind großräumige Projekte, die der Umsetzung von Aktionsplänen und Strategien auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene dienen. Durch die SIPs sollen die angestrebten Ziele und Prioritäten auch in andere Politikfelder Eingang finden. Komplementär zu den EU-LIFE-Mitteln müssen auch andere Finanzierungsinstrumente für die SIPs mobilisiert werden. Die maximale LIFE-Förderquote liegt bei 60 Prozent. Ein SIP kann maximal 14 Jahre lang gefördert werden.

Technical Assistance Preparation Projects (TA-PPs)

Die Technical Assistance Preparation Projects dienen der Vorbereitung eines Strategic Integrated Projects (SIP, s. oben). Am Ende eines TA-PPs im Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung sollte die Antragstellung für ein SIP stehen. Die maximale EU-Förderquote von TA-PPs liegt bei 60 Prozent und der maximale EU-Beitrag ist auf 70.000 Euro pro Projekt limitiert. Die Höchstdauer der Förderung beträgt zwei Jahre.

Weitere Informationen

Informationen zu laufenden, bald anstehenden und vergangenen Ausschreibungen im LIFE-Programm finden Sie unter Ausschreibungen.

Unter Downloads stehen Ihnen erläuternde Präsentationen und Videoaufzeichnungen von Vorträgen zu den LIFE-Ausschreibungen seit 2021 in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Materialien beinhalten nicht nur allgemeine Einführungen in das Förderprogramm, die einzelnen Teilprogramme und die Ausschreibungen, sondern auch Tipps aus der Projektpraxis, Erfahrungsberichte und Hinweise zum Antragsprozess sowie zur Projektkonzeption aus Sicht der Beratungsstelle.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter Antragstellung.

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 30 72618 0228 E-Mail schreiben

Kontakt

LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition Projektträger Jülich, Frau Priska Sonntag
+49 2461 618 955 E-Mail schreiben