Zum Hauptinhalt springen

LIFE-Teilprogramm Energiewende

Vor einigen Windrädern weht eine EU-Fahne

Im Einklang mit dem europäischen Green Deal und der neuen LIFE-Verordnung 2021-2027 werden im Teilprogramm Clean Energy Transition (Energiewende / CET) Projekte gefördert, die aktiv zur Umgestaltung der europäischen Wirtschaft beitragen. Das Ziel ist, bestehende Barrieren in der Politik und auf den europäischen Märkten auf dem Weg zur Klimaneutralität abzubauen.

Gefördert werden auch Aktivitäten, die die Energieeffizienz und/oder den Einsatz erneuerbarer Energien durch Sensibilisierung, Aufklärung und/oder Schulungen auf allen Ebenen der Gesellschaft auf den Weg bringen.

Die EU-Kommission veröffentlicht jährlich Ausschreibungen (Calls for proposals), in denen konkrete Themenbereiche (Topics) mit engen inhaltlichen Vorgaben formuliert sind. Die Antragstellenden sind aufgefordert, Lösungsvorschläge für diese Themenbereiche einzureichen, die die Ziele der einzelnen Topics effektiv und nachhaltig umsetzen und die sich zur Nachahmung eignen.

Die einzelnen Topics sind sehr individuell gestaltet, die Themenpalette ist sehr breit. In manchen Themenbereichen ist die Entwicklung neuer Business-Modelle ausgeschrieben, in anderen die (Weiter-)Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren (Best practices). LIFE-CET-Projekte können beispielsweise Vorhaben sein, die (private) Investoren mobilisieren und/oder neue regionale Förderlinien erarbeiten. Auch die Ausbildungsvorgaben auf allen Ebenen des Bausektors oder Sensibilisierungsmaßnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen können Projektinhalte sein.

Für das Antragsjahr 2023 wurden am 11. Mai im LIFE-CET-Teilprogramm 13 Themenbereiche ausgeschrieben. Diese verteilen sich auf fünf Schwerpunkte, die Areas of Intervention:

  1. Aufbau eines nationalen, regionalen und lokalen politischen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende
  2. Beschleunigung der Technologieeinführung, der Digitalisierung, neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung der entsprechenden beruflichen Qualifikationen
  3. Aktivierung privater Finanzmittel für nachhaltige Energie
  4. Unterstützung der Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte
  5. Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und Unterstützung der Selbstbestimmung.

Mit den Areas of Intervention hat die EU-Kommission fünf nichttechnologische Themenschwerpunkte gesetzt, die die europäische Wirtschaft widerstandsfähig und nachhaltig weiterentwickeln und zur klimaneutralen Umgestaltung beitragen sollen - auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Die Zielgruppen der einzelnen Ausschreibungen sind auf allen Ebenen der Politik, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Forschung zu finden: Unternehmen, Institutionen und Organisationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Städte und Gemeinden, Industriebetriebe (inklusive KMU), Forschungsinstitutionen, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherverbände, etc.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für Projektanträge im Teilprogramm CET unterscheiden sich von den drei anderen LIFE-Teilprogrammen. Denn Themen, die in der aktuellen Förderperiode durch das LIFE-CET-Teilprogramm abgedeckt werden, wurden bislang im Rahmen des EU-Förderprogramms Horizon 2020 gefördert. Deshalb weichen einige Regularien und Strukturen im LIFE-CET-Teilprogramm von jenen in den anderen LIFE-Teilprogrammen ab.

Während für die anderen LIFE-Teilprogramme bei der Antragstellung das Bottom-up-Prinzip gilt, ist für LIFE-CET-Projekte das Top-Down-Prinzip maßgeblich: Das heißt, dass in den Ausschreibungstexten bereits konkrete Themenbeschreibungen und detaillierte Mindestanforderungen vorgegeben sind, die die Projekte erfüllen müssen. Beispielsweise ist es in den meisten Fällen erforderlich, dass die Antragstellenden sich in größeren europäischen Projektpartnerschaften zusammenschließen und gemeinsam auf die gesetzten Topic-Ziele hinarbeiten - im engen Austausch mit der regionalen, nationalen und europäischen gesellschaftspolitischen Ebene. Bei der Mehrzahl der Ausschreibungen gibt es eine Mindestgröße für die Bewerberkonsortien: Diese müssen mindestens drei unabhängige Partner aus drei verschiedenen, antragsberechtigten EU-Staaten umfassen.

Höhe und Art der Förderung

Die Förderquote unterscheidet sich ebenfalls von den übrigen LIFE-Teilprogrammen: Bei CET-Projekten kann sie bis zu 95 Prozent betragen, in den anderen Teilprogrammen liegt sie in der Regel bei 60 Prozent. Die indirekten Kosten sind bei allen LIFE-Projekten mit einer Pauschale von sieben Prozent angesetzt. Investitionskosten sind bei CET-Projekten nicht förderfähig.

Weitere Informationen

Informationen zu laufenden, bald anstehenden und vergangenen Ausschreibungen im LIFE-Programm finden Sie unter Ausschreibungen.

Unter Downloads stehen Ihnen erläuternde Präsentationen und Videoaufzeichnungen von Vorträgen zu den LIFE-Ausschreibungen seit 2021 in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Materialien beinhalten nicht nur allgemeine Einführungen in das Förderprogramm, die einzelnen Teilprogramme und die Ausschreibungen, sondern auch Tipps aus der Projektpraxis, Erfahrungsberichte und Hinweise zum Antragsprozess sowie zur Projektkonzeption aus Sicht der Beratungsstelle.

Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter Antragstellung.

Auf der Website der NKS Klima, Energie, Mobilität erhalten Sie Hinweise zu Synergien sowie sonstigen EU-Fördermöglichkeiten speziell zum Themenfeld Energie im EU-Förderprogramm Horizont Europa.

Kontakt

LIFE-Programm (gesamt) Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
+49 30 72618 0228 E-Mail schreiben

Kontakt

LIFE-Teilprogramm Energiewende / Clean Energy Transition Projektträger Jülich, Frau Priska Sonntag
+49 2461 618 955 E-Mail schreiben